Mit dem EU-Pakt zu Asyl und Migration versucht die Europäische Union, den Flüchtlingsschutz neu aufzugleisen und das aktuelle Chaos zu bändigen. Ziel dieser Reform ist es nämlich, die illegale Migration in Europa einzudämmen sowie durch harmonisierte und effiziente Asylverfahren die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums zu verringern. Gewisse neue Bestimmungen des EU-Pakts müssen aufgrund des Schengen/Dublin-Abkommens zwingend von der Eidgenossenschaft übernommen werden.
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Der von der EU eingeführte Solidaritätsmechanismus ist für die Schweiz hingegen nicht verbindlich. Konkret: Die EU-Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, sollen von den anderen EU-Mitgliedstaaten entlastet werden – entweder durch die Übernahme von Asylsuchenden oder durch eine finanzielle Abgeltung. Der Bundesrat beantragte eine freiwillige Beteiligung der Schweiz an diesem Programm. Jetzt hat sich auch die dafür zuständige Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unter gewissen Bedingungen für ein Schweizer Engagement beim Solidaritätspakt der EU-Länder ausgesprochen.
Demnach soll sich die Schweiz nur dann daran beteiligen, wenn bedeutsame Staaten wie Italien ihren Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems nachkommen. Diese Vorbedingung ist absurd. Denn die Schweiz erwartet von Italien, dass es gemäss den Dublin-Erstasylregeln jene Flüchtlinge zurücknimmt, für deren Prüfung es zuständig ist. Der Solidaritätsmechanismus will Asylbrennpunkte wie eben auch Italien entlasten, indem ein Teil der dort angelandeten Flüchtlinge auf andere Staaten umverteilt werden.
Gemäss dem Entscheid der SPK-Nationalrat soll Italien also zuerst beispielsweise ein paar Hundert Asylsuchende zurücknehmen. Wir würden sie dann umgekehrt im Rahmen des Solidaritätsmechanismus unter Umständen von ein paar Tausend Flüchtlingen entlasten.
Mit Verlaub, eine seriöse Asylpolitik geht anders.