Die Verantwortlichen des Universitätsspitals Zürich (USZ) haben die Falschmeldung angeblich durchgeführter Operationen milde getadelt und (unbekannte) disziplinarische Massnahmen gegen den fehlbaren Klinikdirektor E. und den leitenden Arzt K. ergriffen. E. und K. hätten sich bei der Prüfungsanmeldung für den Schwerpunkttitel «Operative Urologie» falsch verhalten und dadurch ihre Treuepflicht verletzt, befand die unabhängige Überprüfung.
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Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) hat vor dem Kantonsrat deutlich ihren Unwillen über die neuerlichen Vorgänge am USZ kundgetan und sogar die Hoffnung geäussert, dass die beschuldigten Urologen E. und K. von sich aus von ihrer Stellung zurücktreten.
Jetzt hat der langjährige, erfolgreiche frühere Chefarzt für Urologie am Kantonsspital St. Gallen, Prof. Dr. Hans-Peter Schmid, später tätig für die Praxis Uropoint in Thalwil und Schlieren, für einen Eklat gesorgt. Er kündigte unter Protest und «per sofort» seine langjährige Mitgliedschaft bei der Zürcher Urologengesellschaft auf, weil der «Datenfälscher» Prof. E. vom USZ noch immer auf dem Verteiler figuriere: «Mit solch unverfrorenen Betrügern will ich nicht im selben Verein sein.»
Klinikdirektor Prof. E. habe, so Prof. Hans-Peter Schmid, der Schweizer Urologie und dem Universitätsspital Zürich schweren Schaden zugefügt: «Im Interesse aller sollten nun endlich die Konsequenzen gezogen werden.» Gespräche am Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) hätten ergeben, dass «die Urologie am USZ nun national und international klinisch tot» sei, Herr E. «zur Persona non grata erklärt» und umgehend aus der Programmkommission der DGU eliminiert worden sei.
Das USZ habe aus den Fehlern der Vergangenheit wenig gelernt und speise die ärztlichen Zuweiser mit «leeren Worthülsen» ab. Besonders schwerwiegend ist der Vorwurf des Urologen Hans-Peter Schmid, die sogenannte Beurlaubung von Klinikdirektor E. von Mitte Mai bis Ende Juni sei nicht durchgesetzt worden: «Herr E. war an jedem einzelnen Tag an der Klinik …»
Sollte dies zutreffen, müsste die unabhängige Überprüfungsinstanz oder die USZ-Leitung umgehend wieder in Aktion treten. Dann hätte sich Prof. E. nämlich ein weiteres Fehlverhalten zuschulden kommen lassen und auf die gegen ihn ergriffenen Massnahmen gepfiffen.