Die Strafanzeige gegen Swissmedic ist juristisch Unsinn. Dass Impfungen auch Nebenwirkungen haben können, gilt für jede Impfung
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Die Strafanzeige gegen Swissmedic ist juristisch Unsinn. Dass Impfungen auch Nebenwirkungen haben können, gilt für jede Impfung

Als Parodie wäre die Strafanzeige gegen Swissmedic gekonnt. Aber ich befürchte, sie ist ernst gemeint.

Die Anzeige ist juristisch meines Erachtens Unsinn: Die Impfung wurde bei uns erst freigegeben, als sie in anderen Ländern schon in grossem Stil verimpft wurde.

In der Schweiz sind wir sehr sorgfältig damit vorgegangen.

Dass Impfungen auch Nebenwirkungen haben können, gilt für jede Impfung. Hier wog die Vermeidung schwerer Erkrankungen viel schwerer.

PETER SCHNEIDER / KEYSTONE
Sicht auf den Hauptsitz von Swissmedic, am Dienstag, 26
PETER SCHNEIDER / KEYSTONE

Man möge bedenken, die Impfung hat sehr viele Menschen vor schwerer Erkrankung und Tod bewahrt – ob sie nun eine Ansteckung, einen Ausbruch oder nur schwere Symptome verhindert. Und uns vor überbordenden Corona-Massnahmen geschützt.

Eine klare Nebenwirkung aber ist festzustellen: die Impfung lässt jede Sumpfblase von Verschwörungstheorien platzen.

Die Anzeige ist ein gutes Beispiel. Wahrscheinlich nicht heilbar.

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