Im Streit über das Vertragspaket Schweiz–EU gerät die Informationspolitik des Bundesrats unter schärfere Beobachtung. Der erläuternde Bericht des Bundesrats vom Juni 2025 ist von etlichen Rechtsexperten wie etwa vom Staatsrechtler Prof. Paul Richli in entscheidenden Punkten hart kritisiert worden. Nun wird auch die ökonomische Argumentation des Bundesrats genauer unter die Lupe genommen, mit klarem Befund.
Gaetan Bally/Keystone
Am Dienstag stellte Autonomiesuisse, eine Vereinigung von Unternehmern und Bürgern, eine Untersuchung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen vor, die vom Institut Swiss Economics erstellt wurde. Die Ausführungen von Prof. Mark Schelker, Universität Freiburg, standen unter dem Titel: «Gesamtwirtschaftlicher Nutzen des EU-Vertragspakets ist fraglich».
Das zielte direkt auf den Kern der Argumentation des Bundes. Denn zentrales Argument des Bundesrates für die Annahme des Vertragspakets ist ja, dass bei Wegfall der Bilateralen I der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich wäre. Als Grundlage dient der offiziellen Bundes-Kampagne primär eine Studie des Beratungsunternehmens Ecoplan aus dem Jahr 2025. Deren Befund lautet, dass bei Wegfall der Bilateralen I das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Schweiz im Jahr 2045 um 4,9 Prozent tiefer ausfallen würde als im anderen Fall. Ecoplan errechnete daraus einen Einkommensverlust von rund 2500 Franken pro Kopf.
Mit diesen Zahlen fabriziert der Bund das Szenario, der Schweizer Bevölkerung drohe bei einem Nein ein erheblicher Wohlstandsverlust. «Die Zahlen halten einer Überprüfung aber nicht stand», lautet der Befund von Swiss Economics. Die Autoren ziehen die Ecoplan-Studie heran und legen dar, wie die Berechnungen der Bundesstudie zustande kommen, nämlich so: Es wird angenommen, dass ohne Personenfreizügigkeit bis 2045 rund 20.000 Personen weniger pro Jahr aus dem Europäischen Wirtschaftsraum zuziehen und rund 45.000 Grenzgänger weniger in der Schweiz arbeiten würden.
Der Effekt: Die Bevölkerung wäre kleiner als im anderen Fall, in dem das Einkommen der zugewanderten Bevölkerung ebenso wie die Erträge von Eigentümern von immobilen Faktoren wie Boden und Immobilien zum BIP beitragen würden. Im Szenario Wegfall Bilaterale würde deren Wirtschaftsleistung halt eben im BIP der Schweiz fehlen: Zuzüger nicht da, also deren BIP nicht da. So kommt die Bundesstudie auf einen BIP-Rückgang von 4,9 Prozent bis 2045, wie gesagt wegen ausbleibender Einkommen der Eingewanderten und der Grenzgänger.
Für die bestehende Wohnbevölkerung verbleibt laut der Ecoplan-Studie hingegen ein BIP-Rückgang von lediglich rund 0,9 Prozent. Das bedeutet, dass sich das BIP für jene Leute, die da sind, also pro Kopf, nicht gross ändert.
Aber die Bundes-Kommunikatoren verkaufen dem Publikum die ausbleibende Zuwanderung als Verlust, betonen also das Minus im BIP-Total statt pro Kopf. Insgesamt zeigt sich, so die Studie von Autonomiesuisse, dass sich der ausgewiesene verpasste Einkommenszuwachs von rund 2500 Franken pro Einwohner und Jahr bei korrekten Berechnungen auf einen vernachlässigbaren Wert verringern würde.
Vernachlässigbar: Für den Durchschnitt der ansässigen Schweizer Bevölkerung sei der ökonomische Nettonutzen der Bilateralen I minimal. Die Bilateralen I brächten vorwiegend Umverteilungseffekte. Der Unternehmer Prof. Giorgio Behr (Gründer und Präsident BBC Group) erläuterte unter anderem, warum das von offiziellen Stimmen immer als bedeutend hochstilisierte bilaterale Abkommen zu technischen Handelshemmnissen (MRA) in der Praxis kaum mehr relevant sei.
Angesichts des geringen wirtschaftlichen Nutzens des Vertragspakets rücken für die Autoren die institutionellen Aspekte in den Vordergrund. Mit der Annahme des Vertragspakets Schweiz–EU würde die Rechtsübernahme neu geordnet, vor allem mit dem institutionellen Kernstück des Vertragspakets, der dynamischen Rechtsübernahme.
Die Autoren weisen darauf hin, dass die institutionelle Ausrichtung der Schweiz auf die EU zu einer Schwächung der direkten Demokratie führe. Mit der dynamischen Rechtsübernahme würden «die Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung von Volk und Parlament massiv eingeschränkt». Es verbleibe einzig noch ein Vetorecht. Die Möglichkeit der EU, im Falle eines Vetos Ausgleichsmassnahmen zu verhängen, erzeuge jedoch einen Abschreckungseffekt in dem Sinne, dass sich alle Gruppen in der Ungewissheit, wen die Strafe treffen könnte, lieber zurückhielten.