Nicht jeder, gegen den ermittelt wird, sitzt in der Schweiz in Untersuchungshaft. Neben einem dringenden Tatverdacht braucht es dafür mindestens einen spezifischen Haftgrund. Dazu gehören Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr. Ausserdem muss die Massnahme «verhältnismässig» sein.
Im Fall der Brandkatastrophe läuft eine Untersuchung gegen das Betreiberpaar der betroffenen Bar «Le Constellation». Ermittelt wird wegen «Fahrlässigkeit».
Die Walliser Justiz verzichtet allerdings darauf, das Ehepaar in Untersuchungshaft zu nehmen. Eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ist laut der Generalstaatsanwältin nicht gegeben.
Dass die Lokalbetreiber, für die die Unschuldsvermutung gilt, an eine Wiederholung dessen denken, was dort geschah, ist in der Tat nicht anzunehmen. Aber als französische Staatsbürger wäre eine Flucht in sichere Gestade für sie nicht besonders schwierig. Der Ehemann des Paars ist zudem mehrfach vorbestraft, was seine Situation im Fall einer Verurteilung verschärfen würde.
Dass es mögliche Hinweise auf Verfehlungen rund um die Bar gibt, die sich aus dem Weg räumen lassen, ist auch nicht auszuschliessen. Immerhin wurde offensichtlich – wenn auch vergeblich – bereits kurz nach der Katastrophe versucht, digitale Spuren über Umbauarbeiten im Lokal verschwinden zu lassen.
Möglicherweise haben juristische Abklärungen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, tatsächlich ergeben, dass die Bedingungen, die zu Untersuchungshaft führen können, hier nicht gegeben sind.
Aber für den Durchschnittsbürger ist angesichts des Ausmasses der Tragödie der Massstab, der hier angesetzt worden ist, schwer nachzuvollziehen.