Die Alternative für Deutschland (AfD) hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage und einen Eilantrag gegen die Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht.
Die Partei sieht in der öffentlich gemachten Einstufung einen schweren, rechtswidrigen Eingriff in die demokratische Willensbildung. Das geht aus der Klageschrift hervor, die der Weltwoche vorliegt.
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Die AfD, vertreten durch die Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla, fordert nicht nur die Unterlassung der Beobachtung und der öffentlichen Bekanntgabe dieser Bewertung, sondern auch eine Gegendarstellung: Das BfV soll öffentlich erklären, dass die Einstufung rechtswidrig war. Für jeden Verstoss soll ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden können.
Die von der Kanzlei Höcker geführte Klage argumentiert, dass die AfD weder Gewalt befürworte noch eine «aktiv-kämpferische Haltung» zeige, was ein verfassungsrechtlich zwingendes Kriterium für Beobachtungen durch den Verfassungsschutz ist. Selbst das BfV habe 2023 intern eingeräumt, dass von der AfD «kein unmittelbar physisches Gefährdungspotenzial» ausgehe.
Das BfV habe bei der Hochstufung Aussagen und Verhaltensweisen einzelner Mitglieder pauschal auf die Gesamtpartei übertragen. Die Programmatik der Partei enthalte laut früheren Gerichtsentscheidungen kein verfassungsfeindliches Gedankengut. Im Gegenteil: Das Parteiprogramm sei «stellenweise ein Bekenntnis zum Grundgesetz», wird in der Klageschrift argumentiert.
Die AfD sieht zudem einen eklatanten Verstoss gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Stellen. Das geheim gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes wurde offenbar gezielt an Medien weitergeleitet. Sogar Spiegel-Journalisten gaben öffentlich zu, das Dokument vorab erhalten zu haben.
Die Partei kritisiert die Hochstufung als politisch motiviert: Innenministerin Nancy Faeser habe entgegen früheren Zusagen das Gutachten «ohne fachliche Prüfung» veröffentlicht – kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Die AfD sieht darin den Versuch, vor den anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen Einfluss auf Wähler, Mitglieder und potenzielle Spender zu nehmen.
Das Verwaltungsgericht Köln muss nun entscheiden, ob der Verfassungsschutz mit seiner Einstufung und deren öffentlicher Verbreitung verfassungswidrig gehandelt hat.