Was für eine Farce. Nun ist die AfD also nicht mehr gesichert rechtsextrem, sondern nur noch «ausgesetzt gesichert rechtsextrem», wenn man so will. Hintergrund ist eine Klage der AfD vor dem Verwaltungsgericht in Köln vom vergangenen Montag. Deren Ziel: gerichtlich durchzusetzen, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr als gesichert rechtsextrem bezeichnen darf.
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In einem zusätzlichen Eilantrag forderte die AfD eine Stillhaltezusage – also eine Selbstverpflichtung des BfV, bis zur Entscheidung auf weitere Massnahmen zu verzichten. Sollte die Behörde diese Zusage nicht geben, beantragt die AfD einen sogenannten Hängebeschluss. Der würde den Verfassungsschutz vorläufig zum Stillhalten verpflichten. Diesem Hängebeschluss ist der Verfassungsschutz nun zuvorgekommen.
So weit der rechtliche Hintergrund. Bleibt der politische Teil. Und der ist wesentlich spannender, hat allerdings mit dem juristischen zu tun. Denn dass die AfD einen Eilantrag stellen und damit den Verfassungsschutz zu einer Stillhaltezusage zwingen würde, war abzusehen – verwaltungsrechtlicher Standard. Bleibt die Frage: Weshalb dann überhaupt die überstürzte Hochstufung, irgendwann zwischen den Feiertagen und zur Unzeit?
Man kann sich nicht ganz des Verdachts erwehren, dass das BfV hier wieder einmal politisch instrumentalisiert worden ist. Wenige Tage vor Nancy Faesers Ausscheiden aus dem Amt der Bundesinnenministerin legte die ihr unterstehende Behörde einen Bericht vor, der die Brandmauer zwischen AfD und CDU ein gutes Stück stabiler macht – und damit die CDU strategisch an den linken Parteiblock kettet.
Im letzten Moment und fristgerecht nun die Stillhaltezusage der Behörde. Die Einstufung als rechtsextrem war also genau so terminiert, dass sie über die Bundeskanzlerwahl trägt. Dass das Zufall war, mag man nicht so richtig glauben. Aber vielleicht war es tatsächlich Schlampigkeit.
So oder so: Der Verfassungsschutz macht sich mit diesem Manöver lächerlich. Ein Punktsieg für die AfD.