Eine Frau aus Berlin wollte durch ein neues Geburtsdatum vorzeitig in Rente gehen – doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies ihre Klage nun ab, berichtet die Bild-Zeitung. Die heute 65-jährige Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei nicht 1960, sondern bereits 1946 geboren und habe daher Anspruch auf frühzeitige Altersrente. Grundlage für ihr Anliegen war ein 2014 ausgestellter türkischer Pass sowie ein Eintrag im dortigen Personenstandsregister.
Nach Einschätzung des Gerichts war jedoch ausschlaggebend, welches Geburtsdatum sie ursprünglich bei der deutschen Rentenversicherung angegeben hatte – in diesem Fall das Jahr 1960. Damals war die Frau mit einem libanesischen Pass eingereist, der dieses Datum belegte.
Besonders stutzig machte das Gericht die familiäre Situation der Klägerin: Bei einem angenommenen Geburtsjahr 1946 hätte sie ihren Ehemann im Jahr 1977 mit 31 Jahren geheiratet – dieser war jedoch laut offiziellen Angaben Jahrgang 1963 und damit damals erst 14 Jahre alt. Das Gericht kommentierte: «Ein solches Szenario lasse sich zwar nicht gänzlich ausschliessen, sei bei lebensnaher Betrachtung aber doch sehr unwahrscheinlich.»
Ein Fingerabdruckvergleich bestätigte zudem, dass es sich bei der Klägerin um dieselbe Person handelte, die 1981 unter anderem Namen nach Deutschland eingereist war. Die Argumente der Frau, sie stamme aus der Türkei und sei vierzehn Jahre älter, liessen sich nach Ansicht der Richter nicht glaubhaft belegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Fall könnte nun vor das Bundessozialgericht gehen.