Die AfD-Bundestagsfraktion will mit einem scharfen Sanktionskatalog gegen parteiinternes Fehlverhalten vorgehen. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung, der sich auf die interne Geschäftsordnung der Fraktion stützt, können Abgeordnete künftig mit Ordnungsgeldern von bis zu 5000 Euro belegt werden. Weitere Massnahmen umfassen Rügen, Auftrittsverbote, Redeverbote im Plenum und Ämtersperren von bis zu zwei Jahren. Im Extremfall droht sogar der Fraktionsausschluss.
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Mit dem neuen Regelwerk verfolgt die Fraktionsspitze um Alice Weidel und Tino Chrupalla das Ziel, dem Image der Partei eine disziplinierte, gemässigte Note zu verleihen. In der vergangenen Wahlperiode hatte die AfD mit 85 Ordnungsrufen die unrühmliche Spitzenposition im Bundestag inne. Nun heisst es aus Fraktionskreisen: «Unser Ton im Parlamentsplenum muss sich ändern», schreibt die Bild-Zeitung.
Der Strafkatalog sei nicht öffentlich, heisst es im Artikel; er wurde aber durch ein internes Protokoll teilweise bekannt. Ein prominentes Beispiel: Der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, nachdem er sich geweigert hatte, den Platz der Vorsitzenden im Gesundheitsausschuss zu räumen.
Neu ist, dass der Fraktionsvorstand künftig ein vereinfachtes Verfahren zur Verhängung von Strafen anwenden kann. Damit sollen disziplinarische Massnahmen schneller und effektiver durchgesetzt werden. Das Geld aus den Strafen fliesst in die Fraktionskasse.