Der Fall von Joung Gustav zeigt: Mit der «falschen» Meinung ist man als Lieferant schnell weg vom Fenster bei der Migros. Fake-Videos und ein Strafbefehl stören das Unternehmen aber nicht, solange die Kasse klingelt
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Der Fall von Joung Gustav zeigt: Mit der «falschen» Meinung ist man als Lieferant schnell weg vom Fenster bei der Migros. Fake-Videos und ein Strafbefehl stören das Unternehmen aber nicht, solange die Kasse klingelt

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Der Fall von Joung Gustav zeigt: Mit der «falschen» Meinung ist man als Lieferant schnell weg vom Fenster bei der Migros. Fake-Videos und ein Strafbefehl stören das Unternehmen aber nicht, solange die Kasse klingelt
Der Fall von Joung Gustav zeigt: Mit der «falschen» Meinung ist man als Lieferant schnell weg vom Fenster bei der Migros. Fake-Videos und ein Strafbefehl stören das Unternehmen aber nicht, solange die Kasse klingelt
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Im Januar 2025 wurde der Influencer Joung Gustav zu einer Busse von 450 Franken verurteilt. Grund war eine Guerilla-Marketing-Aktion.

Der Produzent des Vitaminwassers Vyte hatte in Zürich mit einer Drohne 24.000 Franken in Zehnernoten abwerfen lassen und damit für ein mittleres Chaos gesorgt. Die Aktion, die er auf seinen Kanälen angekündigt hatte, wäre bewilligungspflichtig gewesen, wie es im Strafbefehl hiess.

Jasmin Karim, Weltwoche
Der Fall von Joung Gustav zeigt: Mit der «falschen» Meinung ist man als Lieferant schnell weg vom Fenster bei der Migros. Fake-Videos und ein Strafbefehl stören das Unternehmen aber nicht, solange die Kasse klingelt
Jasmin Karim, Weltwoche

Zu reden gegeben haben die Ideen von Joung Gustav aber schon weit früher. Immer wieder bastelte und zeigte er Fake-Videos. Mit grossem Erfolg.

Ein Blitz, der scheinbar in den «Prime Tower» einschlägt, wurde von rund einer Million Leute staunend verfolgt. Unzählige sahen, wie der US-Rapper Travis Scott entspannt durch das Open Air Frauenfeld flaniert, in der Hand eine Flasche Vyte. Es handelte sich um Joung Gustav in einer Maske.

Ein angeblicher Klimakleber auf der Hardbrücke, ein zahmes Murmeltier auf einer Zürcher Wiese: Dem Influencer gelang es immer wieder, das Publikum mit professionellen und aufwendigen Mitteln in die Irre zu führen – mit grossem Werbeeffekt für seine Produkte.

Am Ende jedes Videos erfuhr man, wo man dieses erhält: in der Migros. Auf Anfragen gab man sich dort unbeteiligt: Man habe mit den Videos nichts zu tun, so die Antwort des Detailhändlers.

Das mag technisch stimmen. Aber dass sich die Migros nicht gegen die Verwendung des Firmenlogos in viral gegangenen Videos wehrte, zeigt klar: Sie gab noch so gern ihre stille Zustimmung zu den erfolgreichen Werbemassnahmen, mit denen die Verkäufe angekurbelt wurden.

Dass Joung Gustavs Produkte nun aus den Migros-Regalen fliegen, wirkt vor diesem Hintergrund noch stossender. Nicht einmal ein Strafbefehl gegen den Produzenten hatte zu diesem Schritt geführt. Erst eine politisch unkorrekte Meinungsäusserung.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.