Artikel 38 des Grundgesetzes ist eindeutig: «Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.»
Graue Theorie. Die Praxis sieht weniger demokratisch aus – wie das Würgen um das Rentengesetz von Schwarz-Rot illustriert.
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Mehrere Unionsabgeordnete wollen nicht zustimmen, was ihr gutes Recht ist – siehe: «an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen».
Warum übt die Fraktionsspitze dann Druck auf sie aus? Warum müssen sie ihr Nein vorher anmelden und schriftlich begründen?
Weil es mit dem Gewissen eben nicht weit her ist und die Partei Daumenschrauben anlegen kann. Wer nicht spurt, bekommt bei der nächsten Wahl halt keinen sicheren Platz auf der Wahlliste. Karriere adieu.
Was uns zur «unmittelbaren» Wahl bringt. Das bedeutet, dass der Wähler einen Kandidaten direkt, eben unmittelbar, bestimmt. Doch bei den Listen ist das nicht gewährleistet. Sie werden von den Parteien erstellt; wer weiss schon, wer ins Parlament kommt, wenn er sein Kreuz bei einer Partei macht?
Jahrelang haben die Parteien die Bürger mit dieser Perversion von Demokratie hinters Licht geführt. Nun wundern sie sich, warum diese Staatsform in Misskredit geraten ist.
Ein Tipp: Die Rechtspopulisten waren’s nicht. Ein Blick in den Spiegel würde helfen.