Was in Deutschland unter den Begriff «Meinungsfreiheit» fällt und was sanktioniert wird, bleibt ein Glücksspiel. Das neueste Beispiel: Die Posse um ein Buch, das sich kritisch auseinandersetzt mit dem deutschen Verfassungsschutz.
Der Autor Martin Wagener kam nach Veröffentlichung unter die Räder. Er wurde als Professor an der Hochschule des Bundes freigestellt und kassiert seit bald vier Jahren sein Gehalt, darf aber nicht arbeiten. Sein Buch «Kulturkampf um das Volk» kam auf den Index.
Ausserdem verlangte der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Fördermittel für das Buch ausbezahlt hatte, vor Gericht sein Geld zurück. Begründung: Das Werk sei verfassungsfeindlich.
Dabei berief sich der Börsenverein auf eine Einstufung des Verfassungsschutzes. Der hatte nämlich das Buch, das sich kritisch mit ihm befasst, gleich selbst geprüft. Wenig verwunderlich, dass er zu einem negativen Urteil kam.
Der Versuch, die Fördermittel zurückzuerhalten, ist nun aber vor dem Landgericht Frankfurt gescheitert. Dieses urteilte, Wageners Buch sei zwar «verfassungskritisch», zudem auch «reaktionär» und «in grossen Teilen auch rechtsnational», aber eben nicht verfassungsfeindlich.
Was steht so Ungeheuerliches in «Kulturkampf um das Volk»? Zum Beispiel, dass sich die Politik von Ex-Kanzlerin Angela Merkel «in der Migrationsfrage als schwere Hypothek für die Zukunft erweisen» werde. Und dass sich der Verfassungsschutz für politische Zwecke instrumentalisieren lasse.
Ironisch genug, dass der Verfassungsschutz solche Aussagen als verfassungsfeindlich einstufte – und damit gleich selbst den Beleg lieferte, dass er in der Tat Politik macht, indem er kritische Bücher verbannen will.