Der Bundesrat will für die Abstimmung über die neuen EU-Verträge kein obligatorisches Referendum. Er will nicht, dass dieser für die Schweiz einschneidenden Vorlage Volk und Kantone zustimmen müssen. Ein einfaches Volksmehr soll genügen, obwohl auch unsere Souveränität auf dem Spiel steht.
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Geht es um eine Verfassungsänderung, muss die Mehrheit der Stimmbürger und der Stände der Vorlage zustimmen, damit sie in Kraft treten kann. Das ist zum Beispiel bei allen Volksinitiativen der Fall. Einige dieser Initiativen waren schlichtweg Habakuk und von ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung mit dem neu aufgelegten Rahmenvertrag 2.0 nicht im Hauch vergleichbar. So werden wir dereinst wahrscheinlich über die Initiativen «Ja zum Importverbot für Stopfleber» oder «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» abstimmen.
Es leuchtet vielen Stimmbürgern nicht ein, dass für diese Anliegen das doppelte Mehr (Volk und Stände) notwendig ist, während für einen Staatsvertrag, mit dem wir institutionelle Regeln der supranationalen Organisation EU übernehmen, das Volksmehr genügen soll. Das hat die Mitte-links-Mehrheit im Parlament in den letzten Jahren ganz bewusst in diese Richtung zurechtgebogen. Mehrere Anläufe, Staatsverträge von grosser Tragweite dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wurden im Nationalrat versenkt. Dies geschah wohl aus einem einzigen Grund: Man wollte sichergehen, dass künftige Verträge mit der EU nicht am Veto der kleinen Kantone scheitern – wie das EWR-Abkommen 1992.
Wir sind jedoch gut beraten, wenn wir wichtige Staatsverträge dem doppelten Mehr unterstellen. Oder wollen wir die Fehler der Vergangenheit wiederholen? Der Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Jahre 1974 und die umfassende Revision des EMRK-System 1998, die zur Errichtung des heute operativen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) führte, wurde keinem obligatorischen Referendum unterstellt. Dieser Staatsvertrag hat inzwischen fast Verfassungscharakter und entsprechend grossen Einfluss auf die Schweiz und die anderen EMRK-Mitgliedsländer. Der EGMR hat unser Land kürzlich verurteilt, weil wir zu wenig gegen den Klimawandel unternehmen.
Der neue Rahmenvertrag 2.0 ist für die Eidgenossenschaft ebenso von Bedeutung, wenn nicht noch bedeutsamer als das EMRK-Abkommen. Nicht umsonst nennt die SVP ihn einen Kolonial- oder Unterwerfungsvertrag. Er bedeutet einen grossen Souveränitätsverlust für die Schweiz. Unsere Demokratie wird zu einem Marionettenstaat degradiert, bei dem die Technokraten in Brüssel die Fäden ziehen. Trotzdem lehnt der Bundesrat ein doppeltes Mehr ab und stützt sich dabei unter anderem auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz.
In diesem stehen Sätze, bei denen man sich an den Kopf greifen muss. «Aller Voraussicht nach wird das Vertragspaket die Beziehungen der Schweiz zur EU nicht fundamental verändern», heisst es darin. Und weiter: «Vielmehr ist zu erwarten, dass das Vertragspaket den bewährten Ansatz, der Schweiz auf dem Weg von bilateralen Vertragspaketen den Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum zu öffnen, fortsetzen wird.» Voraussichtlich? Wer solche Worte verwendet, will die Öffentlichkeit täuschen. Abgesehen davon, dass die EU den bilateralen Weg vor Jahren für beendet erklärt hat. Tatsächlich geht es um eine institutionelle Annäherung an die EU. Und diese wird die Schweiz nicht bloss voraussichtlich, sondern fast sicher fundamental verändern.
Ein so wichtiger Entscheid braucht die Zustimmung von Volk und Ständen. Der Bundesrat kann aus abstimmungstaktischen Gründen der Meinung sein, es brauche hier kein doppeltes Mehr. Letztlich werden aber die Stimmbürger darüber entscheiden, via Kompass-Initiative.