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Der Bund verbietet den Polizisten, bei Fahndungen die Hautfarbe zu nennen. Racial Profiling soll verhindert werden. Hat man sich das wirklich gut überlegt?

Nun hat die Polizei also ein Unterscheidungsmerkmal weniger. Natürlich: Frisur, Tattoos, Bart, Brille und Grössenangabe bleiben. Doch gestrichen wird ausgerechnet das offensichtlichste Signalement, das unsere ach so bunte Multikulti-Gesellschaft doch so attraktiv macht: die Hautfarbe.

Stattdessen sollen sich die Fahnder auf Merkmale wie «auffälliges Muttermal am rechten Ohrläppchen» verlassen. Viel Vergnügen bei der nächsten Grossfahndung am Hauptbahnhof.

© KEYSTONE / PETER SCHNEIDER
Eine Polizistin, links, und ein Polizist der Kantonspolizei Bern patroullieren auf dem Bahnhofplatz, am Mittwoch, 30
© KEYSTONE / PETER SCHNEIDER

Im Ernst jetzt? Denn damit erreicht man genau das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war: Unsicherheit steigt, Vorurteile nehmen nicht ab, sondern zu. Statt präziser Fahndung entsteht ein diffuses Misstrauen gegenüber allen, die irgendwie auffallen.

Und: Wer dunkelhäutig ist, könnte sogar noch häufiger kontrolliert werden. Denn nun fehlt nicht nur der Hinweis, wenn tatsächlich nach einem dunkelhäutigen Täter gesucht wird – er fehlt genauso, wenn nach einem hellhäutigen gefahndet wird.

Mit anderen Worten: Die Polizei hat weniger Klarheit – und dadurch entsteht ein Generalverdacht.

Am Ende wird die Fahndung zur Suche nach der berühmten Stecknadel im Heuhaufen. Nur mit dem Unterschied: Man findet die Nadel erst, wenn sie sticht.

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