Das Thema ist brisant: Mit den neuen EU-Verträgen übernehmen wir auch die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie. Dies allein wird uns Tausende Sozialfälle aus der EU ins Land spülen. Inzwischen ist sogar der linksliberale Tages-Anzeiger alarmiert. 690.000 Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union seien fünf Jahre nach Übernahme der neuen Personenfreizügigkeits-Regeln auf einen Schlag befugt, in der Schweiz ein Daueraufenthaltsrecht zu beantragen. Dieses sei vor allem für Personen lohnenswert, die in Niedriglohnjobs arbeiteten. Und für solche, die ein erhöhtes Risiko hätten, arbeitslos oder sozialhilfeabhängig zu werden. Der Bund rechne mit 3000 bis 4000 zusätzlichen Sozialhilfefällen pro Jahr und Mehrkosten von bis zu 74 Millionen Franken, schrieb das Blatt am Montag. Die Geschichte war auch auf dem Frontaufmacher gross angekündigt.
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Die Zahlen sind allerdings nicht ganz neu. Als der Staatssekretär für Migration, Vincenzo Mascioli, vor einigen Monaten diese in einem Interview mit der NZZ in die Runde warf, gab er gleichzeitig Entwarnung. «Das ist sehr wenig im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Personenfreizügigkeit.» Solche Schönfärbereien kauft ihm aber inzwischen nicht einmal mehr der ihm sonst mehr oder weniger wohlgesinnte Tages-Anzeiger ab.
Nein, Herr Staatssekretär, 3000 bis 4000 neue Sozialfälle sind keine Petitesse, sondern ein Debakel. Vor allem aber werden es am Ende erfahrungsgemäss wohl viel mehr sein. Der Bundesrat und seine Entourage haben die Folgen von EU-Verträgen häufig kleingeredet. Vor der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit hiess es, es kämen jährlich gegen 8000, tatsächlich drängten pro Jahr zwischen 70.000 und 80.000 EU-Bürger in die Schweiz.
Was uns erwartet, sollten wir die neuen Verträge annehmen, lässt sich auch anhand anderer Erfahrungen aufzeigen.
Im Mai 2019 fiel zum Beispiel die letzte Schranke vor der ungehinderten Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren. Und was passierte dann? Zwischen Anfang Mai 2019 und Ende Juni 2020 stieg die Zahl der arbeitslosen Bulgaren um 72 Prozent und diejenige der Rumänen um 61 Prozent. Die Zuwanderer aus allen EU/Efta-Ländern weisen auch eine doppelt so hohe Arbeitslosenquote auf wie die Schweizer. Die gleiche Entwicklung werden wir bei der Übernahme der neuen EU-Verträge erleben, die eine Ausweitung der Personenfreizügigkeit bringen. Dabei sind bereits heute sechs von zehn Sozialhilfebezügern Ausländer.
Jedem Bürger mit halbwegs gesundem Menschenverstand leuchtet ein, dass ein gutausgebauter Sozialstaat und eine schrankenlose Migration unvereinbar sind. Es ist illusorisch, zu glauben, man könne mit einer strengeren Überwachung die Zuwanderung in die Sozialhilfe kontrollieren. Wenn die Lampen rot aufleuchten, ist es meistens zu spät.