Die ETH und die Universität Lausanne haben die Zofingia als universitäre Vereinigung ausgeschlossen. Nun bestätigt das Bundesgericht den Ausschluss. Der Grund: Die Zofingia ist ein reiner Männerverein.
Das Urteil kommt juristisch überraschend. Noch 2014 hatte das Bundesgericht einen gegenteiligen Entscheid gefällt. Es gewichtete die Versammlungsfreiheit höher als die Gleichberechtigung.
Inzwischen hat der Wind gedreht. Der woke Zeitgeist bläst die Lausanner Richter ins Abseits.
Gerichtsentscheide sind keine unabhängigen Gottesurteile, sie hängen immer auch mehr oder weniger stark von der Zusammensetzung des Richtergremiums ab. In diesem Fall könnten auch das Geschlecht und die Parteizugehhörigkeit eine Rolle gespielt haben: drei der fünf Richter sind Frauen, eine Grüne, eine Sozialdemokratin, eine Mitte-Frau, dazu ein Richter der FDP und der aus der SVP ausgetretene parteilose Yves Donzallaz.
Das woke gewendete Urteil ist selbst für den linken Tages-Anzeiger fragwürdig: Das Bundesgericht messe einem Netzwerk, das es 2014 als vernachlässigbar eingestuft habe, «plötzlich eine hohe Bedeutung bei», obwohl sich die Situation seit damals nicht verändert habe.
Tatsächlich fällt es schwer, nachzuvollziehen, wie dieser Männerverein die Gleichstellung der Geschlechter «in der Arbeitswelt in der Schweiz» (Bundesgericht) auf die eine oder andere Seite massgeblich beeinflussen soll.
Und würden die hohen Richter auch Vereine abstrafen, die nur aus Frauen bestehen? Wo ist das Problem, wenn sich Menschen nach bestimmten Kriterien freiwillig zusammenschliessen? Ist nicht auch die Schweizer Armee karriererelevant? Kommt jetzt die allgemeine Wehrpflicht für Frauen?
Ironie der Geschichte: Studentenverbindungen wie die Zofingia, der ein Henri Guisan, ein Jeremias Gotthelf, ein Alfred Escher angehörten, spielten auch eine Rolle bei der Gründung des Bundesstaats 1848. Ohne sie gäbe es vielleicht das Bundesgericht gar nicht, das jetzt solche Kapriolen vollführt.