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Das Bundesgericht kneift: Es gibt dem Parlament keine Auskunft, ob es das EU-Recht weiterhin über das Schweizer Recht stellen will

Wie die NZZ berichtet, drückt sich das Bundesgericht vor der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. SVP-Nationalrat Thomas Matter wollte wissen, ob das Schweizerische Bundesgericht weiterhin die EU-Personenfreizügigkeit über die Verfassung und die Gesetze der Eidgenossenschaft stellen werde.

Genau dies hat eine Kammer des Bundesgerichts nämlich 2015 mit einem Aufsehen erregenden Urteil getan und war damit von seiner bisherigen Praxis abgerückt. Darin stellte es das Freizügigkeitsabkommen mit Brüssel ausdrücklich und absolut vor die Bundesverfassung. Denn in dieser ist das Gegenteil verankert, seit nach einer denkwürdigen Abstimmung vom 8. Februar 2014 durch Volk und Stände die eigenständige Steuerung der Zuwanderung durch die Schweiz beschlossen worden war.

© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE
Benoit Revaz, Direktor Bundesamt fuer Energie BFE, Chefunterhaendler Patric Franzen, Chef Abteilung Europa und Stellvertretender Staatssekretaer im Eidgenoessischen Departement fuer auswaertige Angelegenheiten EDA, Alexandre Fasel, Staatssekretaer im EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, und Helene Budliger Artieda, Staatsekretaerin und Direktorin des Staatssekretariats fuer Wirtschaft SECO, von links, kommentieren an der Medienkonferenz des Bundesrates die Vertraege mit der Europaeischen Union EU, im Anschluss an die woechentliche Bundesratssitzung, am Freitag, 13
© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

Eine Antwort des Bundesgerichts wäre von grosser staatspolitischer Bedeutung. Wenn die oberste Judikative in Lausanne nämlich einräumen würde, dass sie internationale Verträge weiterhin über das von Schweizer Volk, Ständen und Parlament erlassene Recht stellen will, würde dies auch für die künftigen EU-Anbindungsverträge gelten.

Dann wäre es undenkbar, dass die entsprechende Abstimmung nur ein Volksmehr, nicht aber auch ein Ständemehr brauchen würde, wie es der Bundesrat vorsieht. Denn die neuen EU-Verträge bauen die per Bundesverfassung eigentlich verbotene Personenfreizügigkeit noch weiter aus. Sie stellen damit eine Verfassungsänderung dar, die in jedem Fall nur durch ein Ständemehr beschlossen werden kann.

Doch das Bundesgericht drückt sich um eine Antwort und beruft sich unter anderem auf die Gewaltenteilung. Doch genau mit dieser Gewaltenteilung treibt Lausanne zunehmend Schindluder, indem es sich anstelle von Parlament und Souverän zum Gesetzgeber aufschwingt. Es handelt sich hierbei um einen stillen, weitgehend heimlichen Staatsstreich, zu dem keine Institution unseres demokratischen Rechtsstaates das Bundesgericht ermächtigt hat.

Die NZZ deckt auch auf, wie oberflächlich das Bundesamt für Justiz mit seinem Gutachten gegen das Ständemehr gearbeitet hat. Eine SRF-Journalistin wollte an der Medienkonferenz genau wie Nationalrat Thomas Matter wissen, ob es nicht ein Ständemehr brauche, wenn gemäss Bundesgericht die EU-Verträge über der Verfassung stehen. Die Reaktion von Bundesrat Ignazio Cassis, Staatssekretär Alexandre Fasel und Michael Schöll vom Bundesamt für Justiz bestand in betretenem Schweigen. Bis Schöll schliesslich zögerlich vorbrachte: «Ich glaube nicht.»

Wenn der Glaube die oberste Leitschnur von Amtsdirektor Schöll ist, wäre er besser Theologe statt Jurist geworden.

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