Im Rechtsstreit mit dem Onlinemedium Nius behauptet Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), er habe seine umstrittenen Aussagen zur Regulierung kritischer Medien bei Markus Lanz nicht als Regierungschef, sondern als Privatperson gemacht. Das geht aus einer Erklärung der Kanzlei Weissleder und Ewer hervor, die das Land Schleswig-Holstein vertritt.
MARKUS SCHOLZ / KEYSTONE
Die Anwälte argumentieren, Günther habe nicht in amtlicher Funktion gesprochen und keine Autorität seines Amtes genutzt. Damit sei seine Forderung nach einer möglichen staatlichen Regulierung von Medien kein amtliches, sondern ein politisches Statement gewesen.
Nius hatte gegen das Land Schleswig-Holstein geklagt, nachdem Günther in der ZDF-Sendung ein Vorgehen gegen neue Medienformate gefordert hatte. Juristisch entscheidend ist, ob er dabei als Amtsträger sprach.
Der Sendungsverlauf spricht jedoch dagegen. Günther hatte dort mehrfach betont, «als Ministerpräsident» zu sprechen. Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel nannte die Verteidigung des CDU-Politikers eine «Jekyll-und-Hyde-Argumentation».
Trotz der juristischen Auseinandersetzung bleibt Günther bei seiner Haltung. Bei einer CDU-Veranstaltung in Neumünster sagte er, «Medien sind nicht heilig» – und griff auch die Bild-Chefredakteurin an, die seine Forderungen als Gefahr für die Demokratie bezeichnet hatte (die Weltwoche berichtete).