Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Dammbruch für den Euro? Vor lauter Entsetzen über Vance’ Rede in München ging fast unter, dass Ursula von der Leyen die Schleusen für eine EU-Schuldenorgie öffnete

An der Sicherheitskonferenz in München kündigte EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen mehr Spielraum für die Mitgliedsländer bei der Finanzierung der Rüstungsausgaben an: «Ich werde vorschlagen, die Ausweichklausel für Verteidigungsinvestitionen zu aktivieren. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Verteidigungsausgaben erheblich zu erhöhen», so die EU-Chefin.

BORIS ROESSLER / KEYSTONE
Dammbruch für den Euro? Vor lauter Entsetzen über Vance’ Rede in München ging fast unter, dass Ursula von der Leyen die Schleusen für eine EU-Schuldenorgie öffnete
BORIS ROESSLER / KEYSTONE

Dies bedeutet konkret eine Ausserkraftsetzung der Maastricht-Kriterien für Rüstungsausgaben.

Vor lauter Entsetzen über die Rede des US-Vizepräsidenten Vance an der Sicherheitskonferenz vom 14. Februar 2025 in München, mit der er die Europäer marginalisierte, weil sie die liberal-demokratischen Werte missachten würden, haben viele Anleger die Aufkündigung der Budgetdisziplin durch die EU-Elite kaum wahrgenommen.

Zusätzliche Defizite und Schulden in den nächsten Jahren kann man zwar mit Ausnahmeklauseln rechtfertigen, aber die Realität lässt sich damit nicht verdrängen.

Trotz rechtlichen Tricksereien verbleiben den EU-Ländern neue Schulden, die es zu verzinsen und zu amortisieren gilt. Ein wachsender Zinsaufwand schränkt nicht nur den künftigen Handlungsspielraum der Regierungen ein.

Die Gefahr wächst, dass die Zinskosten eines Tages nicht nur für die Neuschulden, sondern auch für Umschuldungen ansteigen, weil die Anleger höhere Risikozuschläge einfordern.

Die verklausulierte Ankündigung eines EU-weiten Schuldenschubs wird sich wohl früher oder später auch auf den Euro auswirken und diesen gegenüber dem Schweizer Franken weiter entwerten.

Für die Investoren spielen Sonderklauseln keine Rolle, denn Schulden bleiben Schulden. Diese Tricksereien werden bereits auf nationaler Ebene – etwa in Deutschland – angewendet, wo man den Steuerzahlern weismachen will, dass separate Schuldenpakete beispielsweise für die Rüstung keine Schulden, sondern ein «Sondervermögen» seien.

Ein Vergleich des berechneten Schuldenstandes per September 2024 für Deutschland zeigt zudem, dass die deutsche Bundesregierung mit 2481 Milliarden Euro einen um 182 Milliarden geringeren Schuldenstand ausweist, als die Experten der EU-Statistikbehörde Eurostat mit 2671 Milliarden berechnet haben.

Die Transparenz über die Staatsschulden wird wohl bewusst immer mehr vernebelt – auch auf EU-Ebene. Nebst den inzwischen salonfähig gewordenen EU-Gemeinschaftsschulden, die bereits 615 Milliarden erreicht haben und 2025 um weitere 160 Milliarden aufgestockt werden sollen, sind weitere EU-Schulden beispielsweise bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) parkiert. Deren Bonität wird selbst vom deutschen Bundesrechnungshof kritisiert.

Die EIB ist mit einer Bilanzsumme von 572 Milliarden nach eigenen Angaben zur grössten multinationalen Förderbank herangewachsen, aber trotz ihrer Grösse unterliegt sie gemäss dem Bundesrechnungshof keiner unabhängigen externen Bankenaufsicht und nur einer eingeschränkten Finanzkontrolle. Etwa drei Viertel der Ausleihungen seien ungeprüft. Allein Deutschland, Frankreich und Italien müssten für mindestens je 47 Milliarden haften.

Ob ein Teil der Neuschulden für die Aufrüstung der EU von der Brüsseler Zentrale aufgenommen wird, bleibt offen. Man muss durchaus damit rechnen, auch wenn die Ausgabe von EU-Gemeinschaftsanleihen seit Jahren umstritten ist.

Die Kritiker stützen sich auf Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, in dem unter anderem festgehalten wird, dass die Union nicht für die Verbindlichkeiten von Mitgliedstaaten haftet. Dennoch werden seit 2021 laufend EU-Bonds ausgegeben, für die der EU-Haushalt, das heisst alle EU-Länder, haftet.

Um das «Verbot» von Gemeinschaftsanleihen zu umgehen, wurden die Emissionen als Sonder- oder Notprogramm-Finanzierungen deklariert, wofür sich die EU über den Kapitalmarkt finanzieren dürfe.

Die Ankündigung der Ausnahmeklausel durch von der Leyen soll wohl den Weg für weitere EU-Schuldenpakete frei machen. Es sind aber nicht nur die erneuten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der EU-Elite, die dem Euro schon bald den nächsten Schüttelfrost bescheren könnten.

Während die Schweiz für 2024 ein nahezu ausgeglichenes Budget für den Bund und inklusive Kantone und Gemeinden wohl sogar einen Überschuss erzielt haben dürfte, werden die Euro-Länder für das gesamte Jahr 2024 ein weiteres Budgetdefizit von rund 3 Prozent des BIP ausweisen.

Die Inflationsdifferenz zur Schweiz wird in den kommenden Monaten eher wieder zunehmen und sich bei rund 2 Prozent einpendeln. Und schliesslich dürfte auch das Wirtschaftswachstum schwächer als in der Schweiz ausfallen, denn die Trump-Regierung ist der EU-Elite wegen deren Anti-Trump-Propaganda alles andere als gutgesinnt.

Strafzölle werden wohl nur schwerlich oder nur mit grossem Entgegenkommen in Form von Energie- und Waffenkäufen et cetera abzuwenden sein.

Die hohen Zinsaufschläge von Euro-Staatsanleihen zu den Eidgenossen vermögen den Euro zwar derzeit noch zu stabilisieren, aber wenn die EZB zur Stützung der Konjunktur und Entlastung der Staatshaushalte weitere Leitzinssenkungen vornimmt, wird wohl die Zeit gekommen sein, sich aus Euro-Anlagen zu verabschieden.

Die Zinsdifferenz trägt dann die Zusatzrisiken nicht mehr.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.