Nach der grössten Feuerkatastrophe in der Geschichte der Schweiz, bei der 40 Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren starben und 116 schwere Verletzungen erlitten, geraten der Nobelferienort Crans-Montana und das Wallis insgesamt arg in Bedrängnis. Der Reputationsschaden ist gewaltig. Er könnte noch grösser werden, wenn nur der Hauch eines Verdachts aufkommt, dass die Ermittlungen nicht korrekt laufen.
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Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud und die Walliser Justiz stehen jedenfalls schon unter Generalverdacht. Die Zeitung Blick aus dem Hause Ringier forderte prominent auf der Titelseite, man solle dem Kanton die Untersuchung aus den Händen nehmen. Diese sei für das Wallis ein paar Schuhnummern zu gross, es brauche einen externen ausserordentlichen Staatsanwalt. Zuvor machte auch die NZZ Andeutungen in diese Richtung, gestützt auf Aussagen von Mitgliedern der kantonalen Justizkommission des Parlamentes.
Man kann es auch anders sehen: Wer, wenn nicht gerade dieser Kanton, ist in der Lage, solche Katastrophen in jeglicher Hinsicht, auch strafrechtlich, aufzuarbeiten? Das Wallis musste im Laufe seiner Geschichte viele Tragödien schultern, es hat gerade bei solchen Aufgaben eine gewisse Routine entwickelt.
Im Februar 1970 riss in Reckingen eine Lawine 30 Menschen in den Tod. 11 Einheimische und 19 Armeeoffiziere wurden von den Schneemassen überrascht. Im August 1965 wurden ganz hinten im Saastal 88 Arbeiter (meist italienische Gastarbeiter) durch einen Abbruch des Allalingletschers auf der Baustelle des Mattmark-Staudamms getötet. Am 13. März 2012 kamen bei einem schrecklichen Busunglück in Siders 28 Personen, darunter 22 Schulkinder, ums Leben. Die meisten der Unfallopfer stammten aus Belgien. Das letzte grosse Unglück ereignete sich im Frühjahr 2025 im Lötschental, als eine Gletscherlawine das Dorf Blatten unter sich begrub.
Natürlich ist das Brandunglück in der Bar von Crans-Montana in der Silvesternacht aufgrund der hohen Zahl an Opfern und Verletzten grösser als alles, was man bisher erlebt hat. Die Gemeinde Crans-Montana muss, sofern sie Mitschuld trägt, mit Schadenersatzklagen rechnen, die wohl alles Bisherige in den Schatten stellen werden, zumal viele Jugendliche Brandopfer fürs Leben gezeichnet bleiben werden. Das wird auf dem zivilrechtlichen Weg verhandelt werden. Vorerst steht aber die Strafuntersuchung im Vordergrund.
Natürlich müssen Generalstaatsanwältin Pilloud und ihr Team auch gegen die Geister aus der Vergangenheit ankämpfen. Die Walliser Justiz hat einen schlechten Ruf, oft musste das Bundesgericht eingreifen und Urteile des Kantonsgerichtes korrigieren. Pilloud kann jetzt aber allen Kritikern zeigen, dass sich etwas geändert hat. Es ist auch von Vorteil, wenn einheimische Ermittler die Brandkatastrophe unter die Lupe nehmen, zumal der Zugang zu den involvierten Kreisen auch einfacher ist.
Gerade im Fall von Leukerbad, einem Oberwalliser Ferienort, der pleiteging, hat sich gezeigt, dass ausserkantonales Personal im Wallis auf grossen Widerstand stösst. Der Vormund der Gemeinde Leukerbad, ein Zürcher Rechtsanwalt, hatte gelinde gesagt einen schwierigen Stand, weil sich viele Amtsträger ihm gegenüber unkooperativ verhielten.
Wenn es etwas gibt, was man im Wallis noch mehr hasst als zum Beispiel den Wolf, dann das Dreinreden und die Einmischung von Aussen in die kantonale Hoheit.
Dieses Selbstbild steht zwar in einem scharfen Kontrast zur wirtschaftlichen Realität. Der «Bahnsinn», wie das linke Oberwalliser Kampfblatt Rote Anneliese einst die skitouristische Aufrüstung der Ferienorte mit Bergbahnen verballhornte, funktioniert nämlich oft nur noch mithilfe kapitalkräftiger Grossinvestoren aus dem Ausland. In Crans-Montana rettete Milliardär Radovan Vítek die Bergbahnen vor dem Ruin. Inzwischen hat der US-Skigigant Vail Resorts das Skigebiet von Crans-Montana übernommen, wo im kommenden Jahr nach 1987 erneut die Skiweltmeisterschaften stattfinden.
Umso empfindlicher reagieren Land und Leute, wenn ihnen politisch von Bundesbern etwas aufgezwungen wird, wie 2012, als man als einziger Kanton das Raumplanungsgesetz ablehnte. Eine grosse Befürchtung war, dass die Vorlage zu stark in die kantonale und kommunale Selbstbestimmung eingriff. Die Einsetzung eines ausserordentlichen ausserkantonalen Staatsanwaltes auf Druck der Üsserschwiiz käme einem Affront gleich.