Crans-Montana: Versicherungssummen der Gemeinde und der Bar dürften «bei weitem nicht ausreichen», um Schaden zu decken
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Crans-Montana: Versicherungssummen der Gemeinde und der Bar dürften «bei weitem nicht ausreichen», um Schaden zu decken

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Crans-Montana: Versicherungssummen der Gemeinde und der Bar dürften «bei weitem nicht ausreichen», um Schaden zu decken
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Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana rückt die Frage in den Vordergrund: Wer haftet für die Schäden, die das Feuer verursacht hat? Noch ist unklar, ob überhaupt jemand haftbar gemacht werden kann – und wenn ja, wer. Die juristische Aufarbeitung dürfte Jahre in Anspruch nehmen.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
The flowers laid by the Italian women ski team are pictured to pay tribute to the victims front of the entrance of the "Le Constellation" bar after the fire at the "Le Constellation" bar and lounge, in Crans-Montana, Switzerland, Wednesday, January 28, 2026
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Bis dahin gehen die Sozialversicherungen in Vorleistung. «Aus haftpflichtrechtlicher Sicht können die entsprechenden Arbeiten erst aufgenommen werden, sobald eine belastbare Faktenlage vorliegt», sagt Urs Arbter, Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV), der Neuen Zürcher Zeitung. Entscheidend sei deshalb eine unabhängige Untersuchung – auch weil die Erkenntnisse des Strafverfahrens später die zivilrechtliche Haftungsbeurteilung prägen werden.

Die Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen die Betreiber der Bar «Le Constellation», Jacques und Jessica Moretti. Inzwischen wurde das Verfahren auch auf zwei Sicherheitsverantwortliche der Gemeinde Crans-Montana ausgeweitet. Eine mögliche Haftung der Gemeinde oder gar des Kantons Wallis wird von Experten nicht ausgeschlossen – etwa dann, wenn feuerpolizeiliche Kontrollen mangelhaft waren oder Aufsichtspflichten verletzt wurden.

Versichert sind sowohl die Gemeinde Crans-Montana als auch die Bar bei Axa Schweiz. Die betroffenen Policen sind laut Axa «branchenübliche Standardverträge» mit Deckungssummen zwischen fünf und zwanzig Millionen Franken. Ob diese Beträge im Schadensfall ausreichen, ist jedoch fraglich. «Derzeit ist noch nicht klar, wer haftet», erklärt Karin Rüttimann, Leiterin Schaden Schweiz bei Axa. Das Strafverfahren müsse zunächst klären, wer zur Verantwortung gezogen wird. Erst dann könne Axa als Haftpflichtversicherer tätig werden.

Fest steht allerdings: Die Versicherungssummen der Gemeinde und der Bar, sofern diese haften, dürften «bei weitem nicht ausreichen», um die finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und der Hinterbliebenen zu decken, schreibt die NZZ.

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