Zuerst wurde die Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud kritisiert, weil sie den Betreiber der Unglücksbar, Jacques Moretti, nicht verhaften liess. Das hat sie nun acht Tage später nachgeholt und nach seiner Einvernahme Untersuchungshaft für ihn angeordnet. Dafür erntet sie jetzt ebenfalls Schelte, weil dieser Schritt angeblich viel zu spät erfolgt ist.
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Auf diese Weise werden, nicht zuletzt wohl auch von den Anwälten der Opferfamilien, Zweifel gesät, dass Pilloud der Sache nicht gewachsen ist. Die Aufklärung eines verheerenden Brandes ist aber keine Untersuchung eines komplexen Wirtschaftsdeliktes. Es geht um Ermittlungen der Brandursache, wer Fehler gemacht hat, ob Vorschriften verletzt und nicht respektiert wurden und welche Rolle die Behörden dabei spielten, also ob die Kontrollen lasch gehandhabt wurden.
Eine solche Untersuchung sollten Pilloud und ihr Team schultern können, sonst kann der gesamte Walliser Justizapparat zusammenpacken. Natürlich lastet gerade bei diesem Fall aufgrund der hohen Opferzahlen und der internationalen Dimension ein grosser Druck auf der Generalstaatsanwältin. Sie muss nun beweisen, dass sie Rückgrat besitzt und eine lupenreine Aufklärung dieser Katastrophe vorlegen. Es darf nicht der Hauch eines Verdachtes aufkommen, dass sich Schuldige aus der Verantwortung stehlen könnten.
Sollten im Laufe des Verfahrens andere Vergehen von Jacques Moretti ans Licht kommen, wird dies wohl separat untersucht werden müssen – sofern sie nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem Brand stehen. Moretti ist in Frankreich wegen einer Reihe schwerer Delikte verurteilt worden. Es stehen inzwischen auch Fragen im Raum, wie er seine Gastbetriebe in Crans-Montana finanziert hat. Darüber herrscht Unklarheit. Es ist nicht ausgeschlossen, dass für diesen Bereich unter Umständen die Bundesanwaltschaft gefordert ist.