Nur 86 Minuten vor dem verheerenden Brand in der Bar Le Constellation trat im Kanton Wallis ein neues Baugesetz in Kraft. Es enthält einen Satz, der nun grosse juristische Bedeutung bekommt: «Die zuständige Behörde haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Bauherren und deren Vertreter gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstossen.» Die Gemeinde Crans-Montana könnte sich damit auf einen Haftungsausschluss berufen, wie der Blick berichtet.
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Laut dem Verwaltungsrechtler und SVP-Nationalrat Pascal Schmid ist das neue Gesetz grundsätzlich anwendbar. Der Schaden sei eingetreten, als der Artikel bereits in Kraft war. Damit wäre Crans-Montana formal aus der Verantwortung entlassen. Doch ganz so eindeutig ist der Fall nicht. Schmid warnt, Gerichte könnten auf einen sogenannten zusammengesetzten Tatbestand abstellen und dabei die lange unterlassene Kontrolle der Bar stärker gewichten als den eigentlichen Brand.
Die Gemeinde hatte das Lokal seit 2019 nicht mehr inspiziert. Gemeindepräsident Nicolas Féraud konnte dafür keine Erklärung liefern. Laut Schmid bleibt die öffentliche Hand auch dann haftbar, wenn ihre Angestellten Dritten Schaden zufügen. Diese Verantwortung lasse sich nicht einfach an die Betreiber abwälzen. Es könnte sich also um zwei getrennte Haftungen handeln: zivilrechtlich für die Betreiber, öffentlich-rechtlich für die Gemeinde.
Der Kanton betont, der neue Artikel sei kein genereller Haftungsausschluss. Vielmehr solle er an die Verantwortung der Bauherren erinnern. Ob das neue Gesetz vor Gericht standhält, dürfte im laufenden Verfahren ein zentrales Thema werden.