Crans-Montana: Darum bleibt Barbesitzerin Jessica Moretti trotz Vorwürfen der fahrlässigen Tötung auf freiem Fuss
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Crans-Montana: Darum bleibt Barbesitzerin Jessica Moretti trotz Vorwürfen der fahrlässigen Tötung auf freiem Fuss

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Crans-Montana: Darum bleibt Barbesitzerin Jessica Moretti trotz Vorwürfen der fahrlässigen Tötung auf freiem Fuss
Crans-Montana: Darum bleibt Barbesitzerin Jessica Moretti trotz Vorwürfen der fahrlässigen Tötung auf freiem Fuss
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana mit mindestens 40 Todesopfern bleibt Jessica Moretti, Ehefrau des verhafteten Barbesitzers Jacques Moretti, vorerst auf freiem Fuss. Die Walliser Staatsanwaltschaft sieht bei ihr «keine konkrete Fluchtgefahr» und ordnete deshalb keine Untersuchungshaft an. Dies im Gegensatz zu ihrem Ehemann, gegen den am Gedenktag Untersuchungshaft verhängt wurde.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
The owners of the bar in Crans-Montana, where the deadly fire happened on New Year's Day, Jacques and Jessica Moretti from France, center, arrive with their lawyers Yael Hayat and Patrick Michod, to be auditioned by the Valais public prosecutor's office in Sion, Switzerland, Friday, January 9, 2026
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Rechtlich werde jede beschuldigte Person individuell beurteilt, erklärt der Zürcher Anwalt Christian Lenz in der Zeitung 20Minuten. Zwar könne es erstaunen, dass für Jessica Moretti keine Untersuchungshaft beantragt wurde, doch habe die Staatsanwaltschaft offenbar entschieden, dass die Fluchtgefahr «durch Ersatzmassnahmen ausreichend» begrenzt werden könne. Dazu zählen etwa Fussfesseln oder der Einzug von Ausweisdokumenten.

In ihrer Begründung verweist die Staatsanwaltschaft auf Morettis «persönlichen Werdegang und soziale Bindungen» – eine Formulierung, die auch auf elterliche Pflichten hindeuten könnte: Jessica und Jacques Moretti sollen ein gemeinsames Kind haben.

Kritik kommt dennoch von mehreren Seiten. Der Entscheid, den Haftantrag erst acht Tage nach dem Vorfall zu stellen, sei «ungewöhnlich», so Lenz. Normalerweise werde die Frage der Fluchtgefahr frühzeitig geklärt, «gerade in einem Fall, in den bereits sehr viele Ressourcen geflossen sind». Ein anderer Zürcher Anwalt kritisierte anonym: «Die Staatsanwaltschaft hätte das Ehepaar schon am 1. Januar festnehmen müssen» – mögliche Absprachen oder das Verschwindenlassen von Beweismitteln seien nicht auszuschliessen.

Der Vorwurf wiegt schwer: Jessica Moretti ist laut Handelsregister alleinige Geschäftsführerin von vier Firmen, darunter offenbar auch der Bar in Crans-Montana. Dennoch entschied sich die Staatsanwaltschaft, auf mildere Massnahmen zu setzen.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 31.03.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.