Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sieht in den geplanten Abkommen der «Bilateralen III» keinen Verlust an Souveränität für die Schweiz. Die bestehenden Befugnisse von Parlament und Volk würden durch das neue Vertragspaket mit der Europäischen Union nicht verändert, teilte das EDA der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit.
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Die Schweiz entscheide weiterhin eigenständig darüber, ob sie neue Rechtsakte der EU übernehme oder nicht. «Ihre Souveränität bleibt somit vollumfänglich gewahrt», erklärte das Departement. Eine automatische Übernahme von EU-Recht sei nicht vorgesehen. Jeder einzelne Rechtsakt müsse gemäss den üblichen nationalen Verfahren für internationale Verträge genehmigt werden.
Grundsätzlich liege die Zuständigkeit für solche Genehmigungen bei der Bundesversammlung. Nur wenn ein Gesetz oder ein Vertrag entsprechende Kompetenzen übertrage, könne der Bundesrat entscheiden und diese unter bestimmten Voraussetzungen an ein Departement oder eine Behörde delegieren. Die geplanten Abkommen selbst enthielten dazu keine Regelungen. Wer zuständig sei, bestimme daher ausschliesslich das Schweizer Recht.
Auch das Referendumsrecht bleibe bestehen. Die Übernahme eines EU-Rechtsakts könne dem fakultativen Referendum unterliegen, wenn die Voraussetzungen der Bundesverfassung erfüllt seien. Dies sei etwa der Fall, wenn wichtige rechtliche Bestimmungen betroffen seien oder wenn zur Umsetzung neue Bundesgesetze erforderlich würden.