Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen verfügt die vollständige und ungeschwärzte Offenlegung der Covid-19-Impfstoff-Verträge mit dem Hersteller Novavax. Dies hat das Gericht am 7. November entschieden.
Der Gerichtsentscheid ist eine Niederlage für das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das sich bis heute weigert, Transparenz für Steuerzahler und Öffentlichkeit herzustellen.
Der Anwalt und SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann hatte Beschwerde gegen die Dunkelkammerpolitik des Bundes erhoben. Er beruft sich dabei auf das Öffentlichkeitsprinzip, das den Bürgern grundsätzlich zusteht.
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Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm nun recht. Es ersucht das BAG, die vollständigen Akten einzureichen, «einmal gegebenenfalls geschwärzt und einmal in vollständiger Fassung». Prima facie, also auf den ersten Blick, lägen «keine Geschäftsgeheimnisse» vor, von denen die Öffentlichkeit nichts wissen dürfe.
Die Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Etappensieg für die Herstellung von Transparenz in einem zentralen Punkt des autoritär-bürokratischen Corona-Regimes der Eidgenossenschaft. Das BAG kann nun dazu bis zum 21. November Stellung beziehen. Die nächste Gerichtsinstanz wäre dann das Bundesgericht.