Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das im Juli 2024 von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ausgesprochene Verbot des Magazins Compact endgültig aufgehoben. Damit darf das Blatt, das vom Ministerium als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet worden war, weiterhin erscheinen.
Bereits im August 2024 hatte das Gericht das Verbot in einem Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Nun folgte im Hauptsacheverfahren die endgültige Entscheidung: Das Verbot sei nicht haltbar. Entscheidend war dabei die Einschätzung, ob die Inhalte des Magazins noch von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind oder ob sie eine konkrete verfassungsfeindliche Gefahr darstellen. Der zuständige 6. Senat stellte fest, dass Letzteres nicht ausreichend belegt sei.
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Faeser hatte das Verbot am 16. Juli 2024 als Vereinsverbot verfügt. Auch Unternehmen können unter bestimmten Umständen als Vereine behandelt und damit verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist in solchen Fällen in erster und letzter Instanz zuständig.
Compact wurde 2010 gegründet und hat laut Gericht derzeit eine Auflage von rund 40.000 Exemplaren.