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Bundesverwaltungsgericht: Covid-19-Impfstoff-Verträge müssen offengelegt werden

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Bundesverwaltungsgericht: Covid-19-Impfstoff-Verträge müssen offengelegt werden
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Die während der Corona-Pandemie abgeschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen sind gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz offenzulegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, indem es drei Beschwerden von verschiedenen Privatpersonen gutgeheissen hat, darunter SVP-Nationalrat und Anwalt Rémy Wyssmann.

KEYSTONE/Christian Beutler; Weltwoche
Bundesverwaltungsgericht: Covid-19-Impfstoff-Verträge müssen offengelegt werden
KEYSTONE/Christian Beutler; Weltwoche

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte sich gegen die Offenlegung gesträubt, die auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte empfohlen hatte. Das BAG verfügte dagegen, dass namentlich keine weitergehenden Informationen zu den Preisen, Lieferkonditionen, Gerichtsständen et cetera gewährt werden.

Das BAG hatte dabei «die Beeinträchtigung der zielkonformen Durchführung konkreter behördlicher Massnahmen», die «Beeinträchtigung aussenpolitischer Interessen oder internationaler Beziehungen der Schweiz» sowie Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse geltend gemacht.

Diese Schutzbehauptungen weist das Bundesverwaltungsgericht nun zurück. Der Zugang zu den Dokumenten bewirke nicht, «dass eine bereits konkret definierte Massnahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zielkonform durchführbar wäre». Denn es wären im Fall einer neuen Pandemie ohnehin neue Verhandlungen unter veränderten Umständen zu tätigen. Ebenso liessen sich «keinerlei Anhaltspunkte dafür finden, dass die aussenpolitischen Interessen beziehungsweise die internationalen Beziehungen oder der Ruf der Schweiz durch die Offenlegung der Dokumente beeinträchtigt werden könnten.» Zudem sei der «Nachweis eines objektiven Geheimhaltungsinteresses bezüglich der strittigen Informationen, namentlich der vereinbarten Preise, Lieferkonditionen, Gerichtsstände etc., nicht erbracht worden».
Das Gericht heisst die drei Beschwerden daher gut und gewährt den Beschwerdeführern Einsicht in die Verträge im jeweils verlangten Umfang. Die Urteile können beim Bundesgericht angefochten werden.

«Hier geht es um erhebliche Steuergelder in Milliardenhöhe und um unser aller Gesundheit. Da muss der Bürger wissen, was in diesen Verträgen genau drinsteht», sagt Nationalrat Wyssmann. Wichtig sei, dass keine Verträge in der Dunkelkammer abgeschlossen würden. Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit führe immer zu besseren Ergebnissen. Wyssmann verweist dabei auch auf die schlecht oder gar nicht verhandelten Verträge mit der EU oder beim F-35-Kauf.

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