Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse abgewiesen. Eine Berliner Vermieterin hatte geklagt, nachdem sie von ihren Mietern erfolgreich auf Rückzahlung überhöhter Mieten verklagt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Dezember 2024 bestätigt – nun scheiterte auch der Versuch, die Regelung in Karlsruhe zu kippen.
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Die Richter entschieden, die Vermieterin sei durch die Mietpreisbremse nicht in ihren Grundrechten verletzt, wie das Gericht mitteilte. Die Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Mietpreisbremse war 2015 eingeführt worden, um übermässige Mietsteigerungen bei Neuvermietungen zu begrenzen. In angespannten Wohnungsmärkten – darunter Berlin – darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Mit dem Beschluss bestätigt das höchste deutsche Gericht erneut die Rechtmässigkeit der Regelung, die Mieter in Städten mit besonders knapper Wohnlage vor stark steigenden Mieten schützen soll.