Das Bundeskabinett hat die Abschaffung des Bürgergelds beschlossen. Die Leistung soll künftig unter dem Namen Grundsicherung geführt werden.
Mit der Reform werden die Sanktionen deutlich verschärft. Pflichtverletzungen wie fehlende Bewerbungen oder der Abbruch von Fortbildungen führen künftig zu Kürzungen von 30 Prozent für drei Monate statt bisher 10 Prozent. Bei wiederholtem Fernbleiben von Terminen beim Jobcenter ist auch eine vollständige Streichung der Leistung und der Mietzahlungen vorgesehen. Vor einer Totalsanktion muss jedoch eine «Gelegenheit zur persönlichen Anhörung» erfolgen. Ist der Betroffene nicht erreichbar, entfällt der Anspruch.
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Auch bei Arbeitsverweigerung will die Regierung härter durchgreifen. Künftig reicht laut Gesetzentwurf bereits bewusstes Blockieren im Bewerbungsgespräch aus, um eine Leistungsverweigerung festzustellen. Die Miete bleibt in diesem Fall jedoch weiterhin gesichert.
Aus dem Kanzleramt heisst es: «Die Grundsicherung wird schärfer, als Hartz IV je war.»
Der Gesetzentwurf soll im Januar in den Bundestag eingebracht werden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli vorgesehen.