Der Deutsche Bundestag debattiert über das geplante Tariftreuegesetz und stimmt im Anschluss darüber ab. Wie die Bild-Zeitung berichtet, haben sich Union und SPD zuvor auf die letzten offenen Fragen verständigt. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind und ihren Beschäftigten tarifliche Löhne zahlen.
CLEMENS BILAN / KEYSTONE
Nach der Einigung soll die Tariftreue bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes gelten. Lieferungen von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material fallen demnach nicht darunter. Das Gesetz gilt als eines der Kernanliegen der SPD in der Koalition mit der Union. Es soll Nachteile für Unternehmen beseitigen, die tarifliche und damit oft höhere Löhne zahlen.
Kritik kommt aus der Wirtschaft. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrie-Verbandes, sagte der Bild-Zeitung, es sei zwar richtig, dass die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen allen Beschäftigten zugutekommen solle. Die sogenannte Bürgenhaftung für die Tariftreue von Nachunternehmern «schiesst allerdings über das Ziel hinaus und schafft ein neues Bürokratiemonster». Auftragnehmer müssten die Eingruppierung und Vergütung jedes einzelnen Beschäftigten aller Nachunternehmer prüfen. «Das geht weit über eine Mindestlohnkontrolle hinaus und ist weder leistbar noch zumutbar», sagt Müller.
Auch der Arbeitgeberverband BDA äusserte Kritik. «Auch mit den vorgesehenen Änderungen bedeutet dieser Tarifzwang nur Bürokratie für die Unternehmen und einen gefährlichen Eingriff in die Tarifautonomie», sagt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Online-Nachrichtenportal Politico. Die Regierung baue damit «neue Hürden und Bürokratie» auf.