Der Bundesrat will den Auslandreisen von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen einen Riegel schieben. Künftig sollen nur noch wenige Ausnahmen eine Ausreise ermöglichen. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch in einer Medienmitteilung mit.
Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sind vom generellen Verbot ausgenommen. Sie dürfen sich weiterhin bis zu fünfzehn Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten. Für alle anderen sollen Ausnahmen nur noch bei «besonderen persönlichen Gründen» möglich sein – etwa bei Todesfällen oder schwerer Krankheit naher Angehöriger. Auch zur Vorbereitung einer Rückkehr könnten Reisen erlaubt werden, etwa zur Klärung von Eigentumsrechten oder Schulangelegenheiten.
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Die Massnahmen setzen einen Entscheid des Parlaments aus dem Jahr 2021 um. Damals wurde das Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene beschlossen. Menschenrechtsorganisationen wie die Schweizerische Flüchtlingshilfe und das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) kritisierten den Entscheid bereits damals als unverhältnismässig. Das Verbot trage den Bedürfnissen von Familien, die durch Krieg und Flucht getrennt wurden, nicht genügend Rechnung.