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Bundestagsabgeordnete fordern fraktionsübergreifend das Verbot der AfD. Um möglichst viele Befürworter ins Boot zu holen, behaupten sie, lediglich die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen. Doch das ist falsch

Dürften die Deutschen am Sonntag den Bundestag wählen, so wäre die AfD die zweitstärkste Kraft. So sagen es die aktuellen Erhebungen in Deutschland. Bei der Landtagswahl in Thüringen erreichte die rechte Partei sogar den ersten Rang.

Ob es dem Establishment gefällt oder nicht, die AfD gehört längst zum festen Bestandteil deutscher Politik.

KAY NIETFELD / KEYSTONE
Marco Wanderwitz
KAY NIETFELD / KEYSTONE

Wenig überraschend passt diese Tatsache den etablierten Parteien nicht. Also entstand eine Initiative, die AfD-prüfen.de heisst. Bundesabgeordnete von CDU bis zu den Grünen zeigen sich überzeugt, «dass die AfD keine Partei ist, die ein bisschen rechts steht. Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie». Daher böte laut ihrer Homepage das Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche «Verfassungswidrigkeit von Parteien» überprüfen zu lassen.

Bekanntester Abgeordneter der Initiative ist Marco Wanderwitz, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, der vor drei Jahren meinte, dass bei Teilen der Ostdeutschen die Demokratie noch nicht angekommen sei.

Das Problem ist, dass die Kampagne bewusst irreführend geführt wird. So werben Wanderwitz und Co., es handle sich um ein Verfahren, das die Überprüfung der AfD ermögliche.

Doch das ist juristisch unwahr, wie auch der rechtspolitische Korrespondent der Taz, Christian Rath, konstatiert: «Um möglichst viele schwankende Abgeordnete ins Boot zu holen, sprechen die Befürworter eines AfD-Verbots um Marco Wanderwitz meist davon, die Verfassungswidrigkeit der AfD solle ‹überprüft› werden. Ihre Website heisst AfD-prüfen.de. Tatsächlich ist es aber kein unverbindliches Prüfverfahren. Beantragt würde das Verbot der AfD.»

Hier werden bewusst zwei Dinge vermischt: die Einstufung der AfD als verfassungswidrig und ein Verbot der Partei. Für Letzteres sind die Hürden wesentlich höher.

Das weiss auch Marco Wanderwitz, der seit 2003 als Rechtsanwalt tätig ist. Doch ein Verbot ist genau das, was er und seine Mitstreiter fordern.

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