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Brandkatastrophe von Crans-Montana: Will die Staatsanwältin mit dem Betreiberpaar die perfekten Sündenböcke präsentieren, um von dem Behördenversagen abzulenken?

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Brandkatastrophe von Crans-Montana: Will die Staatsanwältin mit dem Betreiberpaar die perfekten Sündenböcke präsentieren, um von dem Behördenversagen abzulenken?
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Wenige Tage nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana, welche über vierzig Todesopfer gefordert hat, hat die Generalstaatsanwältin des Kanton Wallis, Beatrice Pilloud, strafrechtliche Ermittlungen gegen die Barbetreiber aufgenommen. Ihnen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen, so die Walliser Kantonspolizei. Zeitungen wie das Ringier-Blatt Blick werfen die Frage auf, weshalb das Ehepaar Jessica und Jacques M., die Betreiber von «Le Constellation», noch auf freiem Fuss sind.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
KEYPIX - Beatrice Pilloud, Attorney General of the Canton of Valais, reacts during a press conference about the Le Constellation bar and lounge leaving people dead and injured, during New Year’s celebration, in Sion, Switzerland, Friday, January 2, 2026
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Wie lange dauert es wohl, bis Pilloud auf Druck der Öffentlichkeit das Ehepaar verhaften lässt? Hat sie nicht mit ihrer Strafuntersuchung gegen die Barbetreiber vor allem die Wut und Trauer der Menschen aufgegriffen und perfekte Sündenböcke präsentiert?

Die zwei stammen aus Frankreich und leben seit 2000 in der Schweiz. Vor zehn Jahren haben sie die leerstehende Bar gekauft. «Le Constellation» war laut Medienberichten eines der wenigen Etablissements in Crans-Montana, das auch die Zulassung der zuständigen Behörden für Minderjährige erhalten hatte. Genüsslich wurde von einzelnen Medien sofort hervorgehoben, dass der 49-jährige Jacques M. der Polizei in Frankreich wegen angeblicher Delikte, die dreissig Jahre zurückliegen, bekannt gewesen sein soll.

Man hat in den letzten Tagen auch viel über Umbauarbeiten von «Le Constellation» lesen können: über eine Treppe in die Bar, die verengt worden sei, oder von einer nicht feuerfesten Schalldämmung.

Natürlich müssen Wirtsleute dafür sorgen, dass die Sicherheit ihrer Gäste gewährleistet wird. Es ist geradezu grotesk, dass sich die Kellnerinnen mit Helmen gegen die bengalischen Feuer an den Champagnerflaschen schützten, mit diesen feuer- und funkenspeienden Mini-Vulkanen trotzdem offensichtlich völlig sorglos hantierten. Dass die Decke Feuer fangen konnte, daran hat niemand gedacht.

Aber es gilt eben auch, dass Barbetreiber in ihren Lokalen nicht tun und lassen können, was sie wollen. Es gibt Vorschriften über Brandschutzvorrichtungen, Baugesetze – und eigentlich sollten regelmässige Kontrollen der Feuerschutzpolizei Pflicht sein. Wer hat die Erlaubnis erteilt, dass man in einer Bar im Untergeschoss Pyrotechnik zünden kann?

Die Behörden von Crans-Montana können sich nicht einfach aus der Verantwortung schleichen, indem sie sich als Zivilpartei konstituieren. Irgendeine Behörde hat diesem Betrieb grünes Licht gegeben. Und die Frage steht im Raum, ob sich Nachlässigkeit und der Schlendrian bei den Kontrollen eingeschlichen haben.

Wer also ausschliesslich das Barbetreiber-Ehepaar für diese Katastrophe verantwortlich macht, täuscht die Öffentlichkeit.

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