Ein Rechtsgutachten der Bundesregierung zur Frage von Grenzkontrollen und Zurückweisungen bleibt unter Verschluss. Wie der Tagesspiegel berichtet, wurde ein Antrag auf Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt – mit Verweis auf mögliche «Beeinträchtigungen der diplomatischen Verhältnisse».
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Die Regierung verweist auf die Gefahr für das «gegenseitige Vertrauen» und die «notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen». Selbst eine geschwärzte Version wird nicht freigegeben. Das juristische Gutachten war unter der Scholz-Regierung in Auftrag gegeben und mehrfach überarbeitet worden. Es wertet relevante Rechtsprechung zur Frage aus, unter welchen Umständen Migranten an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden dürfen.
Insbesondere im Wahlkampf hatte Friedrich Merz (CDU) auf weitreichende Zurückweisungen gedrängt – doch laut einem Regierungssprecher sind diese gemäss dem Gutachten «europarechtlich unzulässig».
Beobachter vermuten, dass nicht nur diplomatische, sondern vor allem innenpolitische Gründe hinter der Geheimhaltung stehen, berichtet das Portal Apollo News. Der Tagesspiegel kündigte an, gegen den Bescheid juristisch vorzugehen.