Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke darf am kommenden Wochenende in Bayern keine öffentlichen Reden halten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen Eilantrag der AfD abgewiesen und damit ein punktuelles Redeverbot für den Politiker im oberfränkischen Seybothenreuth bestätigt. Während die Gemeinde der Partei die Nutzung der Mehrzweckhalle für den Wahlkampf zur Kommunalwahl am 8. März grundsätzlich nicht untersagen konnte, darf Höcke selbst dort nicht ans Mikrofon.
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Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Erwartung antisemitischer Inhalte sowie der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, schreibt die Bild-Zeitung. Dies sei «angesichts der rechtsextremistischen politischen Ausrichtung von Björn Höcke, seinen Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit» der Fall. Grundlage für das Durchgreifen ist eine Neuerung im bayerischen Gemeinderecht, die es seit Januar Städten erlaubt, die Nutzung öffentlicher Einrichtungen bei drohender NS-Verherrlichung zu untersagen.
Höcke berief sich im Vorfeld auf sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Auch in Lindenberg im Allgäu wird derzeit versucht, den Auftritt des wegen Verwendung von NS-Parolen vorbestraften Politikers zu unterbinden; eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg steht dort noch aus.
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