Neun Jahre nach Inkrafttreten der Ausschaffungs-Initiative zeigt sich: Der Vollzug von Landesverweisen krimineller Ausländer unterscheidet sich massiv von Kanton zu Kanton. Das geht aus neuen Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) hervor, über die der Blick berichtet.
Während Deutschschweizer Kantone wie Zug, Glarus und die beiden Appenzell eine Ausschaffungsquote von 100 Prozent melden – wenn auch bei wenigen Fällen –, bleibt die Westschweiz deutlich zurück. So wurden in den Kantonen Waadt und Genf nur rund 45 Prozent der verfügten Ausschaffungen tatsächlich vollzogen, in Neuenburg und im Jura sogar nur ein Drittel.
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Auch bei den Delikten gibt es Unterschiede: Bei Drogendelikten liegt die Ausschaffungsquote bei knapp 70 Prozent, bei Diebstahl mit Hausfriedensbruch bei 62 Prozent. Im Fall von Vergewaltigungen wurden weniger als die Hälfte, bei Morden nur 38 Prozent der Verurteilten des Landes verwiesen.
Ein Grund für die durchwachsene Bilanz ist die sogenannte Härtefallklausel. Sie erlaubt Ausnahmen, wenn eine Ausschaffung eine «schwere persönliche Härte» bedeuten würde. Die SVP hatte versucht, diese Regel mit der Durchsetzungs-Initiative zu streichen – unterlag aber 2016 deutlich.
SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi will nun erneut vom Bundesrat wissen, wie viele Landesverweise pro Kanton angeordnet und wie viele davon vollzogen worden sind. Schon sein Vorgänger Toni Brunner hatte regelmässig sogenannte «Strichli-Listen» eingefordert, um die Umsetzung der Initiative zu überprüfen.