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Ausländerkriminalität statt Ausschaffungen: Die Schweiz beteiligt sich selten an internationalen Sammelflügen zur Ausschaffung unerwünschter und krimineller Asylsuchender. Was läuft falsch?

Es vergeht kaum noch ein Tag, an dem die Medien nicht über Messerstechereien und gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Ausländern berichten. Eine Blitzrecherche zum Thema über die letzten Tage ergibt folgendes Bild: Am vergangenen Samstag wurde in Zürich ein Ukrainer bei einer Messerstecherei mit einem Afghanen schwer verletzt.

© KEYSTONE / ANTHONY ANEX
Bundesrat Beat Jans, links, und Vincenzo Mascioli, Staatssekretaer fuer Migration, rechts, kommen zu einer Medienkonferenz ueber die innerstaatliche Umsetzung der Schutzklausel zum Freizuegigkeitsabkommen (FZA), am Mittwoch, 14
© KEYSTONE / ANTHONY ANEX

Am gleichen Tag stirbt in St. Gallen ein Mann aus Sri Lanka bei einem Streit mit einem Italiener.

In Luzern wird ein 31-jähriger Mann am Bankomaten von zwei Unbekannten mit einem Messer bedroht. Diese Liste liesse sich beliebig fortführen.

Kriminelle Ausländer sind seit langem ein innenpolitischer Brennpunkt. Das Problem wird aber von Gutmenschen und Moralisten regelmässig verharmlost – leider auch von Justizminister Beat Jans, der schon vor einiger Zeit zu verstehen gab, dass Ausländer nicht krimineller seien als Schweizer. Diese Aussage steht allerdings in krassem Kontrast zur Alltagsrealität der Bevölkerung. Viele Bürger dieses Landes können nicht verstehen, weshalb man Asylkriminelle zum Beispiel nicht sofort ausschafft.

Stattdessen laufen die Verfahren meistens strikt nach den regulären Asyl- und Ausländergesetzen, was unendlich lange dauert. Schlimmer noch: Wird ein unerwünschter Asylbewerber zu lange in Ausschaffungshaft gehalten, kann das zu hohen Schadenersatz-Forderungen führen. Das ist schon mehrfach passiert. Und das heisst: Der Asylbewerber wird dafür sozusagen belohnt, dass er sich renitent zeigt und seine wahre Herkunft verschweigt und verschleiert.

Laut offizieller Statistik des SEM warteten am 30. Juni 2025 insgesamt 3977 Personen aus dem Asylbereich auf ihre Ausschaffung. Diese Zahl umfasst sowohl Menschen, die eine freiwillige Rückkehr anstreben, als auch solche, deren zwangsweise Rückführung vorgesehen ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Frontex, der europäischen Grenzschutzbehörde, könnte sich die Eidgenossenschaft an Flügen von Partnerstaaten beteiligen.

Bilaterale Absprachen und Kooperationen bei Rückführungen sind möglich und werden vom SEM zeitweise genutzt – leider aber viel zu wenig. In den Jahren 2019 bis 2024 haben bei total 29 EU-Sammelflügen lediglich 117 Personen unser Land wieder verlassen – eine lächerlich tiefe Zahl, die nichts zur Entspannung der schwierigen Lage beiträgt.

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