In einem umfassenden Gutachten hat der emeritierte Luzerner Staatsrechtsprofessor Paul Richli das neue Abkommenspaket zwischen der Schweiz–EU einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen und die Resultate an einem Referat beim Institut für Wirtschaftspolitik präsentiert.
Richli kommt zu einem klaren Urteil: Das Paket markiere einen «Paradigmenwechsel» weg von klassischen bilateralen Verträgen hin zu Integrationsabkommen, die einem «Teilbeitritt zur EU» nahekommen.
Während das Freihandelsabkommen von 1972 und die Bilateralen I noch echte Vereinbarungen zwischen gleichberechtigten Partnern gewesen seien, führe das neue Vertragswerk dazu, «dass die Schweiz die Gesetzgebungskompetenz faktisch an die EU überträgt».
Nach Inkrafttreten werde es «keine genuin schweizerischen Gesetze und Verordnungen» mehr geben, sondern nur noch EU-Recht, das in der Schweiz formell und materiell übernommen werden müsse.
Richli spricht von einer «materiellen Verfassungsänderung»: Betroffen seien unter anderem die Gesetzgebung, die Verordnungsgebung und die Kompetenzen des Bundesgerichts.
Auch die Kantone verlören ihre Rechtsetzungsautonomie. «Das Vernehmlassungsverfahren wird faktisch abgeschafft», schreibt Richli, da die EU keine Mitsprache gewähre, sondern höchstens «Sachverständige informell zurate» ziehe.
Besonders kritisch beurteilt der Jurist die dynamische Rechtsübernahme: Sie führe zu einer «Aushöhlung der demokratischen Rechte», weil Volksinitiativen oder Referenden faktisch ins Leere liefen. Ausgleichsmassnahmen der EU könnten die Schweiz bestrafen, wenn sie einen EU-Rechtsakt ablehne – das verletze die bisher garantierte freie Willensbildung.
Richli sieht darin eine «Kerngehaltsverletzung der politischen Rechte» und warnt vor einem «Schachmattkriterium zugunsten der EU». Das Paket verletze überdies das Willkürverbot und das Gebot der Einheit der Materie, weil völlig unterschiedliche Abkommen in einer einzigen Abstimmung zusammengefasst würden.
Sein Fazit: Die sogenannten «Bilateralen III» seien in Wahrheit «Integrationsabkommen I». Für ihre Genehmigung brauche es zwingend eine Abstimmung mit doppeltem Mehr von Volk und Ständen. Alles andere, so Richli, wäre ein stiller Verfassungsumbau ohne demokratische Legitimation.
Den ausführlichen Vortrag lesen Sie hier:
https://admin.iwp.swiss/wp-content/uploads/2025/10/2025-10-15_Richli_Referat_IWP-Text.pdf