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Aufstand gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Wenn sich dessen Richter durchsetzen, werden die Staaten zusammenbrechen

Richter und Gerichte sollten eigentlich dazu da sein, den Staaten und ihren Institutionen zu einem möglichst reibungslosen Funktionieren zu verhelfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tut gegenwärtig das Gegenteil. Seine Rechtsprechung wird dazu führen, dass Europa in unkontrollierter Zuwanderung versinkt und seine Länder ihre Rechtsordnung nicht mehr durchsetzen können.

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
La Presidente de la Cour Siofra O'Leary, parle lors de la publication de la decision de La Grande Chambre de la Cour europeenne des droits de l'homme suite a la requete deposee par les Ainees pour le climat Suisse (Klimaseniorinnen Schweiz) lors d'une audience publique devant La Grande Chambre de la Cour europeenne des droits de l'homme (CEDH) le mardi 9 avril 2024 a Strasbourg en France
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die NZZ macht auf den gegenwärtigen Aufstand von Italien, Dänemark, Belgien, Österreich, Tschechien, Polen und aller drei baltischen Staaten aufmerksam. Sie alle haben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen geharnischten Brief geschrieben und sich bitter über dessen Rechtsprechung in Migrationsfragen beklagt. Konkret geht es darum, dass die Richter die Ausschaffung krimineller Zuwanderer nach Kräften verhindern.

Das bringt die Bevölkerung dieser Staaten allmählich zum Kochen. Und die Institutionen an ihre Grenzen. Wenn höchstrichterlich zuverlässig auch Schwerstkriminelle nicht mehr ausgeschafft werden dürfen, haben die Länder ein ernstes Problem. Denn solche ausländischen Verbrecher (und deren staatlich besoldete Beraterindustrie) tanzen den Behörden nur noch auf der Nase herum und zeigen ihnen eine lange Nase.

Auch in der Schweiz haben die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Gewicht und stehen heute – vom Bundesgericht unverständlicherweise abgesegnet – über der Bundesverfassung. Dabei gab es vor dem Beitritt unseres Landes von 1974 zu diesem höchst einflussreichen Gremium nicht einmal eine Volksabstimmung. SP-Bundesrat Pierre Graber erklärte vor dem Parlament: «Eine Verurteilung der Schweiz ist nicht vorstellbar.»

Seither ist die Schweiz schon fast beliebig oft verurteilt worden. Zum Beispiel dazu, kriminelle Ausländer nicht ausschaffen zu dürfen. Während man die eigenen braven Bürger zur Gesetzestreue bis auf den letzten Rappen Busse anhält, können zugewanderte Gesetzesbrecher offenbar so ziemlich machen, was sie wollen.

Dabei wären die Menschenrechte in der schweizerischen Bundesverfassung voll und ganz aufgehoben, die Schweiz sollte das verhängnisvolle Gremium schon längst verlassen haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte führt einzig dahin, dass Klimaseniorinnen recht bekommen und unser Staatswesen vor Verbrechern kapituliert. Zumindest in Fragen der Rechtsdurchsetzung gehört die Schweiz mittlerweile zu den gescheiterten Staaten, zu den failed states.

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