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Die Bundesregierung hat zehn weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft und damit das Asylrecht erneut verschärft. Das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz beschloss am 23. Januar eine entsprechende Verordnung, die ab dem 2. Februar gilt. Dies berichtet die Bild-Zeitung.
Demnach gelten künftig Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des internationalen Schutzes. Asylanträge aus diesen Ländern sollen in der Regel als unbegründet gelten. Ein Regierungssprecher sagte: «Die Bestimmung von Herkunftsstaaten als sicher beschleunigt Asylverfahren und entlastet Länder und Kommunen.»
Die Neuregelung stützt sich auf eine EU-Richtlinie und betrifft den internationalen Schutz. Unverändert bleiben hingegen die Regelungen zur Asylberechtigung nach dem Grundgesetz. Damit ist weiterhin eine Einzelfallprüfung möglich, allerdings unter deutlich verschärften Voraussetzungen.