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Arbeitslosigkeit von «über 50 Prozent»: EU entlarvt Bundesratspropaganda zur Schutzklausel

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Arbeitslosigkeit von «über 50 Prozent»: EU entlarvt Bundesratspropaganda zur Schutzklausel
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Manchmal ist es ganz erhellend, die Sicht der Gegenseite zu vernehmen. Während der schweizerische Bundesrat die sogenannte Schutzklausel im Rahmen des neuen institutionellen EU-Anbindungs-Vertrags als wirksames Mittel gegen allzu grossen Zuwanderungsdruck verkauft, widerspricht ihm die EU fundamental. Andreas Schwab, Europaabgeordneter der deutschen Christlichdemokraten und Präsident der für die Schweiz zuständigen Delegation des EU-Parlaments, entlarvt die Beteuerungen und Versprechungen des Bundesrats als pure Propaganda.

Arbeitslosigkeit von «über 50 Prozent»: EU entlarvt Bundesratspropaganda zur Schutzklausel

Ob er sich einen Fall vorstellen könnte, bei dem die Schweiz die Schutzklausel aktivieren könne, und wie hoch dabei die Arbeitslosigkeit sein müsste, fragte ihn die NZZ am Sonntag. Antwort: «Eine konkrete Festlegung ist vielleicht schwierig, doch ich würde die Schwelle eher bei über 50 Prozent sehen.»

Man höre und staune: eine Arbeitslosigkeit von über 50 Prozent in der Schweiz! Erst dann, so der EU-Vertreter, könnte die Schweiz also überhaupt daran denken, die Schutzklausel mit gewissen Erfolgschancen anzurufen.

Doch Schwab sagt noch mehr. Er glaube, dass es «einen solchen Fall geben kann», auch «wenn realistischerweise nicht davon auszugehen ist, dass das in den nächsten zwanzig Jahren eintreten wird».

Hoppla. Daraus kann man nur folgern: Unterschreibt die Schweiz den EU-Anbindungsvertrag, wird es ihr in absehbarer Zukunft so schlecht gehen, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung keine Arbeit mehr hat.

Aber selbst dann, selbst in diesem Horrorszenario, das der Deutsche heraufbeschwört, wäre es für die Schweiz laut Schwab immer noch schwierig, die Schutzklausel aktivieren zu lassen, sie müsste dazu laut Vertragstext «schwere Verwerfungen» nachweisen. «Was», so Schwab, «natürlich ein offener Rechtsbegriff ist.»

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