Über ein Dutzend renommierter Steuerexperten warnt vor der Individualbesteuerung (Volksabstimmung am 8. März). Das Anliegen, die Heiratsstrafe zu beseitigen, sei unbestritten. Doch so gehe es nicht: «Als Fachleute, die sich täglich mit der Komplexität und den Auswirkungen des schweizerischen Steuerrechts befassen, sehen wir uns jedoch veranlasst, auf erhebliche Zweifel und problematische Aspekte der nun vorliegenden Lösung hinzuweisen.»
Peter Klaunzer/Keystone
Sie seien besorgt, dass die Vorlage ihr Ziel verfehle und stattdessen neue Ungerechtigkeiten sowie einen erheblichen administrativen Mehraufwand schaffe und aufgrund unklarer Umsetzungsvorgaben zu jahrelanger Rechtsunsicherheit führen werde, schreiben die Experten weiter.
Die Vorlage benachteilige Ehepaare systematisch, bei denen sich die Partner die Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen. Dies betreffe insbesondere Einverdienerfamilien sowie solche, in denen ein Partner aus familiären Gründen nur ein kleines Teilzeitpensum leiste.
Auch würde die Einführung der Individualbesteuerung einen erheblichen administrativen Mehraufwand auslösen. Die Kantone müssten 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen verarbeiten.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Steuerprofis die Zuweisung von gemeinsamen Vermögenswerten und deren Erträgen. Während Arbeitseinkommen meist klar zuzuordnen seien, werde die Aufteilung von gemeinsamen Bankkonten, Wertschriftendepots oder Liegenschaften zu einer Herausforderung.
Die Vorlage öffne hier Tür und Tor für komplexe Abgrenzungsfragen und «kreative Steueroptimierung», von der vor allem vermögende Paare mit guter Rechtsberatung profitieren dürften, während die durchschnittliche Familie mit dem zusätzlichen Aufwand und den zahlreichen steuertechnischen Fallstricken überfordert wäre.
Die Fachleute weisen auch auf die Bedenken der Kantone hin: Es sei ein aussergewöhnliches Ereignis in der Geschichte des Bundesstaates, dass zehn Kantone das Referendum gegen ein Bundesgesetz ergriffen hätten. Dieser breite Widerstand der Kantone sei ein «deutliches Alarmsignal».
Zudem hätten die meisten Kantone die Heiratsstrafe in ihren Steuergesetzen bereits mit bewährten Instrumenten wie dem Voll- oder Teilsplitting, speziellen Tarifen oder zusätzlichen Abzügen erfolgreich abgemildert oder ganz beseitigt. Aus all diesen Gründen empfehlen die Fachleute am 8. März ein Nein.