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AfD-Verbot vom Tisch

AfD-Verbot vom Tisch

Kölner Urteil: Nun muss sich Berlin der Opposition politisch stellen.
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Die Schlagzeilen sind eindeutig – und sie sind neu für dieses Land: «AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem», schreibt der Spiegel. «AfD mit Teilerfolg vor Gericht», berichtet das ZDF. Die Neue Zürcher Zeitung spricht von einem «Sieg» der AfD gegen den Verfassungsschutz.

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Grosser Sieg für Demokratie und Rechtsstaat: AfD-Vorsitzende Alice Weidel.
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Dabei geht es um einen vorläufigen Entscheid: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Alternative für Deutschland bis auf weiteres nicht als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft und beobachtet werden darf. Das Hauptverfahren ist noch anhängig. Dennoch dürfte das jetzt vorliegende Zwischenurteil Signalwirkung haben. 

 

«Verbotsfanatiker» im Gegenwind 

Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sprach von einem «grossen Sieg» nicht nur für die Partei, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat. Dies unterstrich auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht: «Man muss die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert», sagte sie zu Bild. Wagenknecht sieht eine «Klatsche» für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), für seine Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) und für den Verfassungsschutz. 

Dabei dreht sich die Debatte nicht nur um die lächerlich wirkende Beamten- und Spitzelfloskel des «gesicherten Rechtsextremismus», sondern längst auch um ein mögliches Verbot der mit Abstand wählerstärksten Oppositionspartei. Das Gericht habe mit seinem Beschluss indirekt auch den «Verbotsfanatikern» einen Riegel geschoben, sagte Weidel. Die Linke hält derweil weiter an der Forderung nach einem Verbotsverfahren fest. Ins selbe Horn blasen die Grünen. Und auch die Regierungspartei SPD spinnt ihre Verbotsfantasien weiter. 

Zwiespältig bleiben die Einschätzungen des Seniorpartners in der Bundesregierung, der Union. Dobrindt liess verlauten, er nehme den Gerichtsentscheid zur Kenntnis. Er wolle sich jetzt auf das Hauptverfahren konzentrieren. Gleichzeitig betonte er, die Hürden für ein Verbot seien höher als für eine Einstufung durch den Verfassungsschutz. Wer ein Verbot fordere, müsse dann auch die notwendigen Grundlagen liefern. «Wegregieren und nicht wegverbieten» bleibe seine Devise. Noch deutlicher wurde der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster. Mit ihrem «politisch motivierten Schnellschuss aus der Hüfte» habe die Ampelregierung «den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen». 

AfD-Anwalt Ralf Höcker weist derweil darauf hin, dass es sich beim Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln zwar um ein Eilverfahren handle, doch die dabei vorgebrachte Begründung sei «deutlich und ganz entscheidend». Es genüge in einer Demokratie nicht, «auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können». Damit sei ein Verbot der AfD «nicht mehr denkbar». «Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen», so Höcker. 

 

Keine finsteren «Geheimziele» 

Tatsächlich kommt das Gericht zum Schluss, dass nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vorliege, dass innerhalb der AfD «gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden». Die Partei werde dadurch indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führe, «dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann». Insbesondere bestehe «keine hinreichende Gewissheit dahingehend, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen», wie das der Verfassungsschutz behauptet hatte. Auch aus dem unklaren Begriff «Remigration» folge «kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen». Irgendwelche finsteren «Geheimziele» der AfD sind für das Gericht ebenfalls nicht ersichtlich. 

Der Richterspruch fällt in eine Zeit, in der sich die Debatte um die AfD endlich etwas entkrampft und auch das unsägliche Verbot in den Hintergrund rückt. Ein Indiz dafür ist die Rede, die Weltwoche-Kolumnist Harald Martenstein kürzlich in Hamburg hielt und in der er das Ganze vom Kopf auf die Füsse stellte: Autoritär und verfassungsfeindlich sei nicht die AfD, sondern autoritär und verfassungsfeindlich seien diejenigen, die sie verbieten wollten, so der Autor. Neben diesem allmählichen Zur-Vernunft-Kommen weiter Teile der deutschen Öffentlichkeit dürfte die sich abzeichnende Wende im Umgang mit der rechten Opposition schlicht auch damit zu tun haben, dass die Amerikaner gedroht haben, den deutschen Geheimdiensten Informationen vorzuenthalten, wenn sie weiter die Demokratie hintertreiben und den Wählern die Wahl nehmen.

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