Wissen Sie, wie der korrekt ausgeführte Hitlergruss aussieht?
Orientieren Sie sich nicht an Hitler, der war kein gutes Vorbild, er grüsste meist eher schlampig und reckte den rechten Arm angewinkelt nach oben, während seine Gefolgschaft die Hand zackig gen Himmel streckte. Diese Grussform war im Übrigen keine deutsche Spezialität, in den USA sah der «Bellamy-Gruss» identisch aus, und im faschistischen Italien nannte sich das saluto romano. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der ausgestreckte Arm gar zum Olympischen Gruss, was das deutsche Publikum bei den olympischen Spielen 1936 zum Missverständnis verleitete, hier werde der Führer geehrt.

Doch die deutsche Gerichtsbarkeit kennt keine Missverständnisse, auch wenn sie geradezu offenkundig sind. Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie künftig womöglich mit besten Absichten den ausgestreckten Arm auf einen Zug der Kraniche richten! Da muss nur eine linke Abgeordnete zugesehen haben, und zack! werden Sie angeklagt und verurteilt.
So jedenfalls ist es dem brandenburgischen AfD-Abgeordneten Wilko Möller ergangen. Der hatte zwar gar nicht selbst mit dem Arm gefuchtelt, sondern bei einem Bild-Dienstleister ein Bild erworben, auf dem ein Mann und eine Frau mit ihren Armen ein Dach über ihren Kindern bilden, Text: «Wir schützen eure Kinder.» Aber hallo! Der Mann auf dem Bild hebt den rechten Arm! Was kann das anderes sein als – genau.
Möller wurde verurteilt. Möglicherweise war dem Gericht entgangen, dass die CDU 2021 mit dem gleichen Motiv geworben hatte. Doch dieser grundanständigen Partei ist es gewiss nur um den Olympischen Gruss gegangen.