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AfD-Politiker Joachim Paul von Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen: Das erinnert an autoritäre Regime

Es ist nicht ganz klar, was verstörender ist: Die Tatsache, dass und wie der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen den AfD-Politiker Joachim Paul an der Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters hindern will, oder der Umstand, wie wenig Aufsehen der Vorgang in Deutschland erregt.

ARNE DEDERT / KEYSTONE
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ARNE DEDERT / KEYSTONE

Die Sache selbst erinnert an autoritäre Regime, wo die jeweiligen Machthaber aussichtsreiche Kandidaten der Opposition schlichtweg von der Kandidatenliste streichen. In Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) erfüllte jetzt der sogenannte Wahlausschuss diesen Zweck.

Die Vorsitzende des Wahlausschusses ist die bisherige Ludwigshafener Oberbürgermeisterin, Jutta Steinruck (SPD), die bei der Kommunalwahl am 21. September nicht wieder antritt. Normalerweise sind solche Ausschüsse ein eher technisches Gremium, dass die ordnungsgemässe Bewerbung, Einhaltung von Fristen oder gegebenenfalls die korrekte Anzahl von Unterstützer-Unterschriften prüft, aber selbstverständlich nicht die Gesinnung der Kandidaten. Steinruck indes wandte sich an das rheinland-pfälzische Innenministerium, um nachzufragen, wie es denn um die Verfassungstreue des AfD-Kandidaten Paul bestellt sei.

Als wäre diese im Grunde anlasslose Gesinnungsprüfung nicht schon skandalös genug, lieferte das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz wunschgemäss eine Dokumentation über Veröffentlichungen, Aktivitäten und vermeintliche Aktivitäten des Bewerbers, die so hanebüchen ist, dass man ernsthaft über die Auflösung der Behörde nachdenken sollte.

Da wird ein Text über eine Tolkien-Verfilmung von «Herr der Ringe» ausgewertet, den Paul für das österreichische Freilich-Magazin verfasst hat und in dem er national-konservative Handlungsstränge herausarbeitet. Mit dem österreichischen Identitären Martin Sellner soll sich Paul getroffen haben, er habe einen Büchertisch mit «rechten Büchern» organisiert und «soll» einen Gruss gezeigt haben, der «weisse Überlegenheit» symbolisiere. Auch habe Paul beispielsweise Kritik an der Landesregierung von Rheinland-Pfalz geübt, weil diese eine Neuverfilmung des «Nibelungenlieds» nicht fördern wolle. Mit anderen Worten: Eine peinliche Ansammlung von Petitessen, Hörensagen und völlig harmlosen Episoden hat der Inlandsgeheimdienst da ergoogelt, die eher Zweifel am rechtsstaatlichen Kompass der Behörde aufkommen lassen als am Kandidaten.

Kurz: Der Wahlausschuss schloss den AfD-Kandidaten, der noch zu Jahresbeginn die Zulassung zur Landratswahl geräuschlos erhalten hatte, von der Wahl zum Oberbürgermeister von Ludwigshafen wegen Zweifeln («möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue») seiner Verfassungstreue aus.

Nachdem das Nachrichtenportal Nius über den Vorgang berichtet hatte, brach allerdings kein Sturm der Entrüstung all jener los, die bei jeder Gelegenheit für «unsere Demokratie» zu kämpfen vorgeben. Warum das so ist, lässt sich nur mutmassen. Bei der Bundestagswahl jedenfalls, lag die AfD in Ludwigshafen (24,3 Prozent) vor Union (24,1 Prozent) und SPD (20,1 Prozent). Wollen die ehemaligen Volksparteien der Mitte womöglich unter sich bleiben? Ein Vorwurf, der zu ungeheuerlich wäre, um ihn auszusprechen.

Und doch wäre ein Oberbürgermeister ausgerechnet einer westdeutschen Grossstadt kein gutes Signal für den «Kampf gegen rechts». Von welcher Seite man den Vorgang auch betrachtet, es bleibt ein mehr als flaues Gefühl für die gesellschaftliche und politische Atmosphäre in Deutschland zurück, wenn ein Inlandsgeheimdienst wie schon im Fall seines früheren Chefs Hans-Georg Maassen mit dubiosen Mitteln politische Mitbewerber im Dienste etablierter Parteien unter die Lupe nimmt, wenn Kandidaten auf durchsichtige und windige Weise aussortiert werden und nicht mehr das Wahlvolk als Souverän entscheiden darf, wer es repräsentieren soll, dann ist was faul im Staate Deutschland.

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