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Abschaffung des Eigenmietwertes zeigt: Der Schweizer Staat ist bei Steuererhöhungen immer ganz fix – aber wenn dem Bürger etwas zugutekommt, dauert die Umsetzung eine Ewigkeit

Wenn es darum geht, Abstimmungsergebnisse umzusetzen, die dem Steuerzahler zugutekommen, scheint der Staat sich schwerer zu tun, als wenn er kassieren kann. Das Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein gutes Beispiel dafür.

Am 29. September 2025 angenommen, wird man sich laut Prognosen mindestens bis 2028 gedulden müssen, bis der Volkswille endlich durchgesetzt wird und die Rubrik Eigenmietwert vom Steuerformular verschwindet.

© KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Eine Schweizer Fahne weht auf einer Kuppel des Bundeshauses, am Dienstag, 4
© KEYSTONE / PETER KLAUNZER

Schneller dagegen arbeitet der Verwaltungsapparat, wenn es um Mehreinnahmen geht. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent zum Beispiel wurde am 25. September 2022 angenommen – und schon fünfzehn Monate später, am 1. Januar 2024, trat sie in Kraft.

Im Oktober 2024 beschloss die Landesregierung einen Aufschlag auf Tabakprodukte, der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft trat und eine Preiserhöhung von rund 40 Rappen pro Packung für Feinschnitttabak, Zigarren, Zigarillos, Tabak zum Erhitzen und Snus bedeutete.

Die 13. AHV-Rente hat das Volk am 3. März 2024 gutgeheissen. Die Finanzierung ist ein regelrechter politischer Knorz, und den ersten Dreizehnten dürften die Rentner wohl frühestens im Dezember 2026 erhalten.

Auch wenn es darum geht, Direktiven aus dem Ausland umzusetzen, ist der Bundesrat fast übereifrig bei der Sache. Die OECD-Mindeststeuer für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Franken wurde im Juni 2023 von den Stimmbürgern angenommen. Bereits per 1. Januar 2024, also etwa ein halbes Jahr später, trat diese Reform in Kraft.

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