Am Freitag hat der Bundesrat die Eckwerte einer verschärften Bankenregulierung verabschiedet. Das von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP) vorgestellte Bankenpaket soll zu einer Verbesserung des too big to fail-Dispositivs führen. Die Pleiterisiken einer systemrelevanten Bank sollen für den Staat, die Steuerzahler und die Volkswirtschaft deutlich verringert werden.
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Das Paket ist die Antwort der Regierung auf die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023. Massnahmen sind auf Gesetzes- und Verordnungsstufe geplant, über die ab Herbst gestaffelt ordentliche Vernehmlassungen durchgeführt werden sollen. Der Entwurf ist somit noch lange nicht unter Dach und Fach, sondern erst der Anfang eines längeren Gesetzgebungsprozesses.
Im Zentrum der Debatte steht insbesondere die höhere Eigenkapitalanforderung und die Bereitstellung von Eigenkapital für gehaltene ausländische Tochtergesellschaften – was durchaus nachvollziehbar ist. Für die Gläubiger und Kunden des Schweizer Stammhauses und für allfällige Risiken der Schweizer Steuerzahler ist auch die Verteilung der Eigenmittel beispielsweise innerhalb der UBS-Gruppe relevant. Aktuell weise die UBS im Ausland deutlich höhere Kapitalquoten aus als im Inland. Ausländische Behörden könnten daher die Kunden und Gläubiger der ausländischen Tochtergesellschaften zulasten jener des Schweizer Stammhauses besser schützen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass alle neuen Massnahmen kombiniert für das UBS-Stammhaus (UBS AG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen um bis zu 18 Milliarden US-Dollar bedeuten würden. Die Kapitalqualität soll zudem durch einen Ersatz der AT1-Anleihen um von rund 8 Milliarden durch hartes Eigenkapital verbessert werden. Insgesamt müsste die UBS somit 26 Milliarden an zusätzlichem Eigenkapital beschaffen, was bei einer genügend langen Übergangsfrist von sechs bis acht Jahren weitgehend aus zurückbehaltenen Gewinnen finanziert werden könnte. Die harte Kernkapitalquote der UBS würde von heute 14,3 Prozent auf 15 bis 17 Prozent ansteigen und damit etwas über jenen anderen international tätigen Grossbanken liegen.
Bei den Eigenkapitalanforderungen sollen zudem strengere Bestimmungen für die Bewertung von Aktiven in Krisenzeiten gelten. Dazu zählen aktivierte Software oder latente Steueransprüche. Die Werthaltigkeit der Aktiven sollte allerdings nicht nur für Krisenfälle überprüft werden. Die Geschichte der Credit Suisse zeigt doch, dass die Werthaltigkeit gewisser Aktiven schon lange vor dem Krisenfall zweifelhaft war. Die Frage, wie werthaltig Anleihen ausländischer Schuldenstaaten wie der USA oder der EU sind, wurde wohl aus politischen Gründen wieder nicht einmal andiskutiert.
Eine Überprüfung des Fachwissens der Verwaltungsräte und der Spitzenmanager ist im Massnahmenpaket nicht vorgesehen, obwohl ein Teil der Problemgeschäfte gerade auf das Nicht-wissen-und-dennoch-Zustimmen der Oberverantwortlichen zurückzuführen war. Der Verdacht liegt nahe, dass die Finma selbst nicht in der Lage ist, die überwachten Manager auf Herz und Nieren zu überprüfen, weil es auch dort an Fachwissen mangelt.